Zwei Arbeiter stellen Gussteile her.
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Die Integration ukrainischer Arbeitnehmer in den deutschen Arbeitsmarkt funktioniert immer besser (Symbolbild).
Bildrechte: picture alliance/dpa | Jan Woitas
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Anteil ukrainischer Arbeitnehmer in Deutschland verdreifacht

Anteil ukrainischer Arbeitnehmer in Deutschland verdreifacht

Rund 242.000 Geflüchtete aus der Ukraine sind in Deutschland erwerbstätig. Damit hat sich ihr Anteil am Arbeitsmarkt binnen zwei Jahren verdreifacht. Arbeitsmarktforscher warnen, dass Änderungen bei den Leistungen die Entwicklung stören könnten.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat errechnet, dass der Anteil ukrainischer Beschäftigter am deutschen Arbeitsmarkt Ende 2024 bei 0,6 Prozent lag. Ende 2022 hatte er noch 0,2 Prozent betragen. Das entspricht einer Verdreifachung innerhalb von zwei Jahren.

Der Beschäftigungsanstieg konzentriert sich stark auf kleine und mittlere Betriebe. Rund zwei Drittel der Geflüchteten sind in Betrieben mit 10 bis 249 Beschäftigten tätig, doch: "Insgesamt ist in den letzten beiden Jahren die Beschäftigung der aus der Ukraine geflüchteten Personen in allen Betriebsgrößenklassen gestiegen", so IAB-Forscher Alexander Kubis.

Mehr Kontakte - mehr Einstellungen

Laut IAB waren im vierten Quartal 2024 rund 242.000 Geflüchtete aus der Ukraine erwerbstätig. Außerdem haben immer mehr Betriebe Kontakt zu dieser Personengruppe: 14 Prozent der Unternehmer berichteten, sie hätten im vergangenen Jahr Bewerbungsgespräche mit Ukrainerinnen und Ukrainern geführt oder Geflüchtete aus dieser Region eingestellt. Damit haben sich die Kontakte zwischen Betrieben und Geflüchteten verdoppelt.

Unternehmen setzen auf Ukrainer

Schaut man auf die Arbeitgeberseite, so sind es bundesweit etwa 124.000 Unternehmen, die hierzulande mindestens eine geflüchtete Person aus der Ukraine eingestellt haben. Die IAB-Forscher beurteilen diese Entwicklung positiv. Gleichzeitig warnen sie, dass gesetzliche Änderungen bei den Sozialleistungen diese Entwicklung nicht bremsen sollte.

Damit spielt das IAB auf die Absicht der Bundesregierung an, Geflüchteten aus der Ukraine künftig anstelle von Bürgergeld Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu zahlen. Damit verbunden wäre allerdings, dass die Geflüchteten nicht mehr von den Jobcentern betreut würden. Diese kümmern sich bislang auch um deren Vermittlung in Arbeit.

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