Zu sehen ist ein Gebäude, ein Musikclub, in Aschau, in dem das Todesopfer gefeiert hat
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Im Musikclub "Eiskeller" in Aschau hatte die Studentin Anfang Oktober gefeiert - auf dem Nachhauseweg starb sie.

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Aschauer Mordfall Hanna: Urteil gegen Beschuldigten aufgehoben

Aschauer Mordfall Hanna: Urteil gegen Beschuldigten aufgehoben

Der Mordfall Hanna muss neu verhandelt werden. Das hat die Verteidigerin des Beschuldigten dem BR bestätigt. Der zum Tatzeitpunkt 20-Jährige war zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof nun aufgehoben.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Was genau ist in der Nacht auf den 3. Oktober 2022 passiert, als die Medizinstudentin Hanna W. aus Aschau im Chiemgau ums Leben kam? Der Fall muss nun wohl komplett neu verhandelt werden. Denn das Urteil gegen den mutmaßlichen Mörder von Hanna wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wieder aufgehoben, wie die Verteidigerin des Angeklagten dem BR bestätigte. Zuerst hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet (externer Link).

Die Richter am Landgericht Traunstein waren in ihrem Schuldspruch vom März vergangenen Jahres zu dem Schluss gekommen, dass der Tod der jungen Frau kein Unfall, sondern Mord war.

Mutmaßlicher Täter wurde zu neun Jahren Haft verurteilt

Verurteilt wurde der zum Zeitpunkt des Urteils 22-jährige Sebastian T. wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft. Nach den Feststellungen der 2. Jugendkammer des Landgerichts soll er während einer Jogging-Runde gegen 2.30 Uhr zufällig auf Hanna getroffen sein, die gerade auf dem Heimweg von einer Party im beliebten Musikclub "Eiskeller" war. Er und Hanna kannten sich demnach flüchtig.

Daraufhin soll Sebastian die 23-jährige Studentin von hinten attackiert, sie gewürgt und ihr mit einem Gegenstand mehrfach auf den Kopf geschlagen haben, sodass sie bewusstlos wurde. Um die Tat, die laut Staatsanwaltschaft ein sexuelles Motiv hatte, zu vertuschen, soll er sie in den damals Hochwasser führenden Bärbach nahe der Kampenwandbahn geworfen haben. So jedenfalls die Ansicht der Anklage. Hanna ertrank im rund neun Grad kalten Wasser innerhalb von vier bis fünf Minuten.

BGH sieht mögliche Verfahrensfehler der Jugendkammer gegeben

Der 1. Strafsenat des BGH hat jetzt der Revision der Verteidigung von Sebastian T. stattgegeben und das Urteil aufgehoben. Grund für die Entscheidung ist demnach ein Verfahrensfehler, den die Verteidigerin Regina Rick gerügt hatte. Die Vorsitzende der Jugendkammer hätte nicht mehr an dem Prozess mitwirken dürfen, nachdem sie sich Anfang Januar 2024 in E-Mails mit dem Staatsanwalt über die rechtliche und tatsächliche Würdigung der in der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnisse ausgetauscht, die Verteidigung hierüber aber in Unkenntnis gelassen hatte, hieß es.

Verteidigerin Rick erfuhr hiervon erst über einen Monat später, als sie einen Ausdruck der E-Mails zufällig in einem Sonderband der Akten entdeckte. Sie lehnte daher für den Angeklagten die Vorsitzende als befangen ab. Einen entsprechenden Antrag gegen die Vorsitzende Richterin wies das Gericht jedoch zurück.

Neuer Prozesstermin steht noch nicht fest

Der BGH stellte sich nun hinter die Verteidigung: Mit dem heimlichen Vorgehen konnte beim Angeklagten der Eindruck entstehen, dass die Vorsitzende Richterin sich nicht mehr unparteiisch ihm gegenüber verhielt, so die Ansicht der Karlsruher Richter.

Nun muss eine andere Jugendkammer des Landgerichts Traunstein den Fall erneut untersuchen. Wann es zum Prozess kommt, ist noch nicht klar. Die Verteidigerin des Verurteilten sagte dem BR, sie wolle rechtlich dagegen vorgehen, dass ihr Mandant bis zu einem neuen Prozess in Haft bleiben muss.

Zweifel an der Schuld

Die Verteidigung sieht nach wie vor keine Schuld bei Sebastian T. Ihr zufolge gibt es keine Beweise, die die Schuld des heute 23-Jährigen untermauern könnten. Die Anwälte – die Pflichtverteidiger Harald Baumgärtl und Markus Frank sowie die Anwältin Regina Rick - hatten etwa die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass die junge Frau, die bei ihrem Tod etwa zwei Promille Alkohol im Blut hatte, ohne fremdes Zutun in den Bach stürzte.

Mit Informationen von dpa und AFP

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