Bad Alexandersbad im oberfränkischen Landkreis Wunsiedel ist klein, knapp 1.000 Einwohner, aber der Schuldenberg ist gewaltig: rund 24 Millionen Euro. Besonders kritisch sind die Kassenkredite, also kurzfristige Kredite zur Sicherung der Liquidität. Bürgermeister Ronald Ledermüller (CSU) spricht von einer Spirale, aus der die Gemeinde allein nicht mehr herauskommt. Die Zinslast liege bei rund 400.000 Euro im Jahr. Ob der Ort staatliche Hilfen bekommt, muss nun der Haushaltsausschuss des Landtags entscheiden.
Ein Bad mit staatlicher Förderung
Im Zentrum der finanziellen Misere steht das Alexbad, eine Kureinrichtung mit Therapiebecken, die 2017 eröffnet wurde. Mit der Sanierung des Ortskerns, der maroden Schlossterrassen und dem Neubau des Kurbads wollte die Gemeinde durchstarten. Ein strukturpolitisches Projekt für die Zukunft – gefördert vom Staat. Laut Bericht im Haushaltsausschuss lagen die Gesamtkosten des Bades bei 24,45 Millionen Euro. Der Freistaat förderte es mit 15,89 Millionen Euro.
Im ersten Jahr kamen um die 100.000 Gäste – es schien gut anzulaufen. Doch Corona machte der Gemeinde einen Strich durch die Rechnung. Ohne Coronahilfen und mit langen Schließzeiten hat sich laut Bürgermeister eine Finanzspirale in Gang gesetzt, die nicht mehr aufzuhalten ist.
Die Last der Quelle
Aus Sicht von Ledermüller sind nicht die Gemeindeaufgaben an sich das Problem, sondern die Sonderlasten als Kurort. Allein der Erhalt der Heilquelle koste den Ort 40.000 Euro jährlich. Tatsächlich heißt es im Bericht der Staatsregierung an den Haushaltsausschuss, die Regierung von Oberfranken vertrete die Auffassung, Bad Alexandersbad wäre ohne die Sonderaufgaben des Heilbades eine finanziell unauffällige Gemeinde.
Letzte Chance oder nur Aufschub?
Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Josef Zellmeier (CSU), will Bad Alexandersbad noch eine Chance geben. Die Gemeinde müsse aber zeigen, dass sie ernsthaft konsolidieren wolle. Im Raum stehen höhere Einnahmen, weitere Einschnitte, die Prüfung von Strukturen: Bauhof, Kindergarten und Kurbetrieb. Zellmeier spricht von einer "letzten Chance".
Bernhard Pohl (FW), Vizevorsitzender im Ausschuss, betont: "Wir haben kein Geld zu verschenken. Und wir müssen auch sehen: Es gibt andere Gemeinden in Bayern, die ebenfalls in finanziellen Schwierigkeiten sind." Wenn die Gemeinde nicht sanierungsfähig sei, liege auch eine Zwangseingemeindung auf dem Tisch.
Das Unwort Eingemeindung
Eine Eingemeindung in eine Nachbarkommune wäre der härteste Eingriff. Zellmeier nennt sie den schlimmsten Fall. Pohl hält sie für eine realistische Option. Der SPD-Abgeordnete Volkmar Halbleib dagegen sieht darin keine Lösung. Denn welche Nachbargemeinde würde Bad Alexandersbad samt Schulden und offenem Bäderproblem aufnehmen? Vorher müsste der Freistaat wohl ohnehin entschulden.
War das Bad zu groß für den Ort?
Es bleibt die Frage: Wie konnte es so weit kommen? Hier setzt die Kritik der Opposition an. SPD-Haushälter Halbleib fragt, ob die staatlichen Kontrollmechanismen versagt haben: Kommunalaufsicht, Rechtsaufsicht, Beratung durch Freistaat und nachgeordnete Behörden wie das Landratsamt Wunsiedel. Schon bei der Planung des Bades habe die Frage im Raum stehen müssen, ob eine Gemeinde dieser Größe ein solches Projekt allein tragen könne.
Für Halbleib ist klar: Wer damals mitgefördert habe, könne sich heute nicht einfach heraushalten. Auch Bernhard Pohl sagt, die Frage nach der Rechtsaufsicht stelle sich. Zugleich warnt er vor vorschnellen Schuldzuweisungen.
Balanceakt im Ausschuss
Mitte kommender Woche wird der Haushaltsausschuss über die finanzielle Zukunft von Bad Alexandersbad entscheiden. Dann wird es auch grundsätzlich um die Frage gehen, wie Bayern mit einer Kommune umgeht, die formal nicht insolvent werden kann, praktisch aber ohne Hilfe nicht mehr weiterkommt.
Von Mitgliedern des Ausschusses ist zu hören: Es ist ein Balanceakt. Staatliche Gelder ohne Aussicht auf echte Konsolidierung wären ein fatales Signal an andere finanziell angeschlagene Gemeinden. Eine faktische Pleite wiederum wäre ein Bruch mit dem Grundvertrauen, dass der Freistaat seine Kommunen in einer existenziellen Notlage nicht fallen lässt.
Der härteste Schritt, eine Zwangseingemeindung, wäre zudem ein gesetzgeberischer Mammutakt, der politisch hohe Wellen schlagen würde.
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