Die Polizeiinspektion in Landshut.
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Bankraub mit Geiselnahme: Täter stellt sich nach zehn Jahren

Bankraub mit Geiselnahme: Täter stellt sich nach zehn Jahren

Zehn Jahre nach einem bewaffneten Banküberfall in Landshut hat sich der mutmaßliche Täter jetzt selbst gestellt. Bei dem Überfall hatte der heute 58-Jährige kurzzeitig eine Geisel genommen. Deshalb ist der Fall wohl auch noch nicht verjährt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Ein alter Kriminalfall aus Landshut hat nach mehr als zehn Jahren eine unerwartete Wendung genommen: Im Februar 2015 überfiel ein Mann dort mit einer Pistole eine Bank, nun hat sich der mutmaßliche Täter der Polizei gestellt.

Der Mann meldete sich am Sonntag bei der Polizeiinspektion Landshut und gab an, für den Bankraub vor zehn Jahren verantwortlich zu sein. Der 58-Jährige sitzt nun in Untersuchungshaft, wie die Beamten am Montag mitteilten.

Geisel genommen und mit Waffe bedroht

Der Mann wurde vorläufig festgenommen. Er soll damals eine Kundin kurzzeitig als Geisel genommen und der Frau eine Schusswaffe vorgehalten haben. Dabei soll er von einer Bankangestellten die Herausgabe von Bargeld verlangt haben. Der Mann konnte anschließend mit mehreren Tausend Euro unerkannt flüchten.

Mutmaßlicher Bankräuber sitzt in U-Haft

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut erging mittlerweile Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts unter anderem der besonders schweren räuberischen Erpressung. Der 58-Jährige ist heute dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Landshut vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden.

Verjährt oder nicht?

Warum er sich stellte, wollte die Polizei auf BR24-Anfrage nicht sagen. Auch die Staatsanwaltschaft Landshut hält dazu bedeckt, vermutet aber persönliche Beweggründe. Ob womöglich Schuldgefühle den Mann belastet hätten, sei noch spekulativ.

Die Staatsanwaltschaft erklärt auf Anfrage, dass nach dem derzeitigen Ermittlungsstand nicht von einer Verjährung auszugehen ist. Der Tatvorwurf sei nämlich im Höchstmaß eine Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren, sodass die Verjährungsfrist 20 Jahre beträgt. Fällt das Strafmaß vor Gericht jedoch geringer aus, also unter zehn Jahren Freiheitsstrafe, dann könnte die Straftat als verjährt gelten.

Nico Angerstorfer
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BR-Reporter Nico Angerstorfer vor der Polizeiinspektion Landshut

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