Eingang am Gerichtsgebäude in Deggendorf  (Symbolbild)
Eingang am Gerichtsgebäude in Deggendorf  (Symbolbild)
Bild
Eingang am Gerichtsgebäude in Deggendorf (Symbolbild)
Bildrechte: BR/Herbert Ebner
Schlagwörter
Bildrechte: BR/Herbert Ebner
Audiobeitrag

Eingang am Gerichtsgebäude in Deggendorf (Symbolbild)

Audiobeitrag
>

Berufung im "Maibaumwache"-Prozess: Bewährungsstrafen

Berufung im "Maibaumwache"-Prozess: Bewährungsstrafen

Fast drei Jahre ist es her, dass ein Mann während einer Maibaumwache in Niederbayern angezündet wurde. Nun ging am Deggendorfer Landgericht das Berufungsverfahren zu Ende: Zwei junge Männer erhielten Bewährungsstrafen und kommen in Arrest.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Das sogenannte "Maibaumverfahren" am Landgericht im niederbayerischen Deggendorf ist abgeschlossen: Zwei Angeklagte wurden in einer Berufungsverhandlung zu jeweils einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, sowie zwei Wochen Dauerarrest verurteilt. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts am Mittwochnachmittag mit.

Prozess erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Einer der beiden Angeklagten habe dem Opfer bereits 10.000 Euro Schmerzensgeld bezahlt, der zweite Angeklagte hat sich laut der Gerichtssprecherin ebenfalls dazu bereit erklärt. Das Verfahren war – wie auch schon der erste Prozess in diesem Fall – unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden, weil die Angeklagten zum Tatzeitpunkt noch jugendlich waren.

Dämpfe einer brennbaren Flüssigkeit angezündet

Die Tat ereignete sich Ende April 2023 in Niederpöring im Landkreis Deggendorf. Zwei junge Männer hatten während der Maibaumwache einen Feuerwehrmann unter einem Biertisch mit einer brennbaren Flüssigkeit besprüht und die Dämpfe angezündet. Die Kleidung des damals 41 Jahre alten Mannes fing Feuer, er erlitt schwere Brandverletzungen.

Mehrere Urteile am Amtsgericht

In der Folge hatte die Staatsanwaltschaft neben den beiden Haupttätern fünf weitere Männer unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Vor gut einem Jahr hatte das Amtsgericht in Deggendorf die Angeschuldigten zu Bewährungs-, Geld- und Arreststrafen verurteilt. Die beiden Haupttäter wurden zu drei beziehungsweise zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

In der Berufungsverhandlung hatten laut der Gerichtssprecherin sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die beiden Angeklagten am zweiten Verhandlungstag ihre Berufung allein auf die Höhe der Strafe beschränkt. Der Schuldspruch unter anderem wegen schwerer Körperverletzung blieb bestehen.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!