Seit dieser Woche muss sich der Regensburger Sternegastronom und Fußballnationalmannschaftskoch Anton Schmaus vor dem Regensburger Amtsgericht wegen mutmaßlichen Sozialversicherungsbetrugs verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Betreiber mehrerer Restaurants in Regensburg das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt bei drei Mitarbeiterinnen vor.
Geringfügig Beschäftigte im Fokus
Insgesamt geht es um mehr als 47.000 Euro, die nicht an die Sozialversicherungen – wie Kranken- oder Rentenversicherungen – gezahlt worden sein sollen. Unter anderem soll Schmaus zwei Putzkräfte als geringfügig Beschäftigte angestellt haben. Bis zu einer gewissen Lohngrenze fallen bei diesen Minijobs keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Beim Überschreiten der Lohngrenze soll der zusätzliche Lohn nicht an die Minijobber, sondern an Verwandte oder Bekannte der Putzkräfte ausgezahlt worden sein, die teilweise ebenfalls als geringfügige Beschäftigte geführt worden sein sollen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Dadurch sollen eigentlich fällige Sozialversicherungsbeiträge umgangen worden sein.
Keine Äußerung von Schmaus
Anton Schmaus, für den die Unschuldsvermutung gilt, hat sich selbst im Prozess bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Auch zu Fragen des Bayerischen Rundfunks zu den Vorwürfen haben sich er und seine Anwälte bisher nicht geäußert.
Am zweiten Prozesstag hat der Richter mehrere Zeugen vernommen, die zum Teil in den Restaurants von Anton Schmaus tätig sind. Ein Zeuge, der den Sternekoch bei Themen der Betriebsführung berät, sagte im Prozess aus, dass er sich nicht vorstellen könne, dass es Schmaus um das Vermeiden von Sozialversicherungsbeiträgen gegangen sei. Schmaus sei stets darauf bedacht gewesen, dass alles rechtlich in Ordnung sei, so der Zeuge. Ein Urteil im Prozess könnte am Freitag fallen.
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