Archivbild von 2023: Manfred Genditzki (M) umarmt nach der Urteilsverkündung im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mordfall eine Frau vor dem Gerichtsgebäude.
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Justizopfer Genditzki bekommt Entschädigung in Millionenhöhe

Justizopfer Genditzki bekommt Entschädigung in Millionenhöhe

Er wurde zu Unrecht wegen Mordes verurteilt und saß 13 Jahre unschuldig im Gefängnis. Jetzt hat sich Manfred Genditzki mit dem Freistaat Bayern auf eine Entschädigung geeinigt. Das Justizministerium erklärt, es habe Lehren aus dem Fall gezogen.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-1-Nachrichten am .

Als vermeintlicher Mörder saß Manfred Genditzki mehr als 13 Jahre unschuldig im Gefängnis. Nun steht fest, wie viel Geld er deswegen als Entschädigung bekommt.

Wie das Justizministerium mitteilte, erzielten Genditzki und der Freistaat Bayern einen Vergleich. Genditzki erhält demnach eine Entschädigung in Höhe von 1,31 Millionen Euro. Die Einigung umfasse alle Ansprüche aus seiner Verurteilung, seiner Haft und dem Wiederaufnahmeverfahren. Das Ministerium und Genditzkis Anwältin Regina Rick begrüßten demnach die "einvernehmliche Lösung"

"Badewannenmord": Manfred Genditzki 13 Jahre unschuldig in Haft

Das Landgericht München II hatte Genditzki 2010 zunächst für schuldig befunden, zwei Jahre zuvor eine Seniorin aus Rottach-Egern in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. Der Fall sorgte als "Badewannenmord" bundesweit für Schlagzeilen. Nachdem Genditzki in Revision gegangen war, verurteilte ihn eine andere Kammer des Landgerichts 2012 erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Die Revision gegen dieses Urteil blieb erfolglos.

2023 wurde Genditzki jedoch nach einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen – nach insgesamt mehr als 13 Jahren in Haft. Neue Gutachten hatten untermauert, dass der Tod der betagten Dame ein Unfall gewesen war.

"Unerträgliche Vorstellung für jeden Menschen"

Es sei eine "unerträgliche Vorstellung für jeden Menschen", dass er zu Unrecht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werde, heißt es in der Pressemitteilung des Justizministeriums. Mit dem Gesamtvergleich, der auch bereits gezahlte Beträge berücksichtigt, wurden die beiden bisher anhängigen Gerichtsverfahren zur Entschädigungshöhe den Angaben zufolge einvernehmlich beendet. Bei der Gesamthöhe sei zu berücksichtigen, dass Genditzki die Summe teilweise versteuern müsse und Verbindlichkeiten wie Anwaltshonorare zu begleichen habe.

Justizministerium zieht Konsequenzen aus dem Fall

Für die Zukunft seien Lehren aus dem Fall gezogen worden, erklärte das Justizministerium weiter. Unter anderem würden Wiederaufnahmeanträge inzwischen in Sonderdezernaten behandelt. Bei den regelmäßigen Dienstbesprechungen würden die Auswahl von Sachverständigen sowie das Wiederaufnahmerecht verstärkt erörtert.

Den Angaben zufolge wurde zudem ein Konzept zur Unterstützung der Betroffenen nach einer Entlassung aus ungerechtfertigter Haft entwickelt. Und das Ministerium setzt sich auf Bundesebene dafür ein, Entschädigungsleistungen künftig großzügiger zu handhaben. Demnach sollen unter anderem zu Unrecht Inhaftierte statt 75 Euro pro Hafttag künftig 100 Euro erhalten.

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