Corona-Medikamente (Symbolbild)
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Eine Apothekerin soll ein Corona-Medikament, das zur kostenlosen Abgabe an Patienten gedacht war, im großen Stil verkauft haben.
Bildrechte: picture alliance/dpa | Marijan Murat
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Eine Apothekerin soll ein Corona-Medikament, das zur kostenlosen Abgabe an Patienten gedacht war, im großen Stil verkauft haben.

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Betrug mit Corona-Medikament: Apothekerin schuldig gesprochen

Betrug mit Corona-Medikament: Apothekerin schuldig gesprochen

Sie soll ein Corona-Medikament, das zur kostenlosen Abgabe an Patienten gedacht war, im großen Stil verkauft haben. Nun wurde eine Apothekerin aus München zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Schaden für den Bund geht in die Millionen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Im Prozess um Betrug mit dem Corona-Medikament Paxlovid ist eine 60 Jahre alte Apothekerin aus München am Donnerstag am Landgericht Nürnberg-Fürth schuldig gesprochen worden. Die Angeklagte bekam drei Jahre und sechs Monate wegen Untreue in acht Fällen und unerlaubtem Großhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – dazu ein befristetes Berufsverbot für vier Jahre.

Ihr mitangeklagter 46-jähriger Neffe wurde ebenfalls schuldig gesprochen, er bekam zwei Jahre auf Bewährung. Beide zusammen wurden zu Wertersatzzahlungen von 60.000 Euro, die Angeklagte allein nochmals zu rund 221.000 Euro verurteilt.

Widerrechtlich 5.000 Packungen Paxlovid an Kunden verkauft

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Duo im Januar 2023 widerrechtlich knapp 5.000 Packungen Paxlovid an Kunden abgegeben habe. Dabei soll sich das Duo um etwa 280.000 Euro bereichert haben.

Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Angeklagten die Vorgaben aus der Allgemeinverfügung bekannt gewesen seien und der Handel damit verboten war.

Schwarzmarkt boomt nach Corona-Ausbruch in China

Die Bundesrepublik Deutschland hatte laut Anklage das neu zugelassene Arzneimittel Paxlovid Anfang 2022 in großen Mengen zentral erworben. Die Medikamente wurden demnach bei Großhändlern zwischengelagert, von denen die Apotheken diese bestellten und kostenlos an Patienten abgaben, die diese verordnet bekommen hatten. Für die Abgabe erhielten Großhandel und Apotheke eine staatlich finanzierte Aufwandsentschädigung. Ein Export der Medikamente war verboten.

Ende 2022 kam es nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft wegen der vielen Corona-Infektionen in China zu einer großen Nachfrage nach Medikamenten wie Paxlovid. "Dies führte zu einem regen Schwarzmarktreiben, was den Schwarzmarktpreis zeitweise in exorbitante Höhen trieb", hieß es in der Anklageschrift. Auch die beiden Angeklagten stiegen aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft aus diesem Grund in das illegale Geschäft ein.

Die Bundesrepublik soll dadurch um mehr als eineinhalb Millionen Euro geschädigt worden sein.

Apothekerin: Wollte verhindern, dass Medikamente ablaufen

Zum Prozessauftakt gestanden die beiden Angeklagten die Vorwürfe. Zur Begründung sagte die Apothekerin aus, sie habe verhindern wollen, dass die Medikamente ablaufen und vernichtet werden müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit Informationen von dpa

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