Das Aschaffenburger Landgericht hat am Donnerstag einen 47 Jahre alten Mann aus dem hessischen Odenwaldkreis zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Feuerwehrmann war für eine Brandserie im Zeitraum von Juli 2018 bis Mai 2024 verantwortlich. Mit seinem Urteil blieb das Gericht zwischen den Forderungen von Anklage und Verteidigung. Während die Anklage sechs Jahre Haft verlangte, plädierte die Verteidigung auf fünf Jahre.
Richter: Motiv der Taten leider unklar
"Leider haben wir das 'Warum' der Taten nicht wirklich klären können", erklärte der Vorsitzende Richter Karsten Krebs bei der Urteilsverkündung. Die Brände seien wohl ein Ventil für aufgestauten Frust gewesen, den der 47-Jährige privat, beruflich und auch im Feuerwehrumfeld empfunden habe.
Mit seiner Brandserie habe der Verurteilte "seinen Feuerwehrkameraden einen Bärendienst" erwiesen, so der Richter weiter: "Die Feuerwehr leistet wichtige Arbeit für die Allgemeinheit und ist in Verruf gebracht worden." Die Brände auf bayerischer und hessischer Seite hätten die Bevölkerung in erheblichem Maß verunsichert. "Man kann froh sein, dass keine Menschen zu Schaden gekommen sind."
Feuerwehrmann hat Hälfte der Brandstiftungen gestanden
Ende März hatte der IT-Techniker beim Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt, wobei er nur rund die Hälfte aller 25 aufgeführten Brandstiftungsdelikte im bayerisch-hessischen Grenzgebiet zugab. Sein Motiv ist bei der Urteilsverkündung immer noch unklar. Die Staatsanwaltschaft geht von Geltungsbedürfnis aus und von dem Wunsch, die Ermittlungsbehörden zu verwirren.
Wirre Selbstaussagen zu den Motiven
Der 47-jährige gab unterschiedliche Gründe an. Bei seiner ersten polizeilichen Vernehmung sprach er davon, dass er die Zusammenarbeit der Feuerwehren in Bayern und Hessen verbessern wollte. Bei Prozessauftakt sagte er, er habe der Feuerwehr zu mehr Lob und Anerkennung durch die Bevölkerung verhelfen wollen. Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte dem Angeklagten vor Gericht narzisstische Züge, was wiederum das Motiv Geltungsbedürfnis nahelege.
Feuerwehr Lützelbach: "Gesichtsverlust für uns alle"
Der Angeklagte ist Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr in Lützelbach-Wiebelsbach im Odenwaldkreis. Bei der Verhandlung stellte sich heraus, dass er dort nur wenige bis keine Freunde hatte. Offenbar war er mit seiner als besserwisserisch geltenden Art – die ihm auch der vorsitzende Richter im Verlauf der Verhandlung vorhielt – bei vielen angeeckt.
Viele seiner früheren Kameraden verfolgten den Prozess vor dem Aschaffenburger Landgericht. Ingo Jäckel, Gemeindebrandinspektor von Lützelbach, äußerte sich gegenüber dem Bayerischen Rundfunk zu dem Fall: "Ich bin vom Glauben abgefallen, als ich davon gehört habe! Das ist ein Gesichtsverlust, ein Vertrauensverlust für uns alle." Man habe die Sache im Kreis der Freiwilligen Feuerwehr thematisiert und entschieden, offen damit umzugehen. "Es war einer von uns", betont Jäckel, "aber wir sind da zum Löschen und Helfen und das werden wir auch weiterhin tun."
Wiesen, Brennholz und Hütten an 25 Orten standen in Flammen
Die Brandstiftungen hatte der IT-Techniker äußerst planvoll vorbereitet. Er soll bewusst Gemeinden ausgewählt haben, die von seinem Wohnort ablenken. Von den insgesamt 25 angeklagten Straftaten fanden 17 in Bayern statt - neun davon in Obernburg im Landkreis Miltenberg, wo auch ein Wochenendhäuschen abbrannte. Hier entstand im März 2024 mit 30.000 Euro der größte Sachschaden. Neben Obernburg gab es Brände in Wörth, Mömlingen, Eschau, Heimbuchenthal, Klingenberg und Großwallstadt – vor allem auf Wiesen, Waldstücken sowie bei Brennholzstapeln und Hütten.
Ausgeklügelte Konstruktion, um sich selbst Alibi zu verschaffen
Monatelang hatte eine 14-köpfige Einsatzkommission nach dem Täter gesucht. Um sich für den Zeitpunkt des jeweiligen Brandes ein Alibi zu verschaffen, hatte der IT-Techniker eine unkonventionelle Konstruktion aus miteinander verbundenen Batterien, einem Relais sowie weiteren Behältnissen entwickelt, die mit brennbaren Flüssigkeiten wie Desinfektionsmitteln gefüllt waren. Dadurch verzögerte sich der Ausbruch des jeweiligen Brandes um zwölf bis 24 Stunden. Außerdem hatte er die Konstruktionen mit einem brennbaren Lack überzogen, der Spuren wie Fingerabdrücke oder DNA vernichtete. Schlussendlich wurde ihm dann doch eine DNA-Spur zum Verhängnis – sichergestellt nach einer missglückten Brandstiftung.
Am Donnerstag hat das Aschaffenburger Landgericht das Urteil gegen einen 47-jährigen Feuerwehrmann aus Hessen wegen Brandstiftung gesprochen.
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