Der Bürgermeister von Neubiberg, Thomas Pardeller (CSU), will trotz einer rechtskräftigen Geldstrafe wegen Kokainbesitzes im Amt bleiben und bei der Kommunalwahl 2026 erneut antreten. In einer am Dienstag veröffentlichten persönlichen Erklärung akzeptiert er einen Strafbefehl des Amtsgerichts München über 11.400 Euro.
0,06 Gramm eines Kokaingemischs gefunden
Die Strafe beläuft sich auf 60 Tagessätze zu je 190 Euro. Anlass war eine Polizeikontrolle im Oktober 2025, bei der vor einem Münchner Nachtclub 0,06 Gramm eines Kokaingemischs bei Pardeller gefunden wurden. So hatte es Pardeller selbst in einer persönlichen Erklärung geschildert. Die Polizei wirft ihm den Besitz von 0,2 Gramm Kokain vor. "Ich stehe zu meinem Fehler. Die Entscheidung des Gerichts werde ich daher akzeptieren und keinen Einspruch einlegen", teilte der Rathauschef mit. Er sei der Justiz zudem dankbar, dass das Verfahren "geordnet und schnell zum Abschluss gebracht werden konnte.
Drogen-Fund bei oberbayerischen CSU-Bürgermeister
Pardeller, der nach einer sechswöchigen Kur seit dem 1. Dezember wieder die Amtsgeschäfte führt, bedankte sich ausdrücklich bei den Bürgern für den "Rückhalt und den Zuspruch", den er in den vergangenen Wochen erhalten habe. "Ihre Unterstützung bedeutet mir sehr viel und ist für mich zusätzlicher Ansporn, weiterhin engagiert die Themen voranzutreiben, die unsere Gemeinde beschäftigen", so Pardeller. Er gehe "gestärkt aus den für mich persönlich sehr lehr- und erkenntnisreichen Wochen hervor".
CSU-Politiker will erneut kandidieren
Deshalb kündigte er an, erneut für das Amt des Ersten Bürgermeisters zu kandidieren. "In den verbleibenden Wochen meiner Amtszeit werde ich meine volle Kraft der Arbeit für unsere Gemeinde widmen und hoffe, Sie davon überzeugen zu können, mir am 8. März 2026 erneut Ihr Vertrauen zu schenken."
Transparenzhinweis: In einer früheren Version des Textes war einmal von 0,06 Gramm eines Kokaingemisches die Rede, im nächsten Satz stand dann, dass es sich um 0,2 Gramm Kokain handelte. Diese Zahlen wurden nun näher eingeordnet.
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