Von einem nicht alltäglichen Einsatz berichtet heute die Bundespolizeiinspektion München. Polizeibeamte retteten am Freitag am Bahnhof Türkenfeld einen verletzten Biber von den Gleisen, nachdem dieser von einem Zug erfasst worden war. Zahlreiche Schülerinnen und Schüler hatten den Unfall beobachtet und mussten psychologisch betreut werden.
Kurz nach 8 Uhr morgens wurde am Freitag per Notruf ein Biber im Gleisbereich des Bahnhofs Türkenfeld gemeldet. Noch bevor die Rettungskräfte eintrafen, wurde das Tier von einem in Richtung München fahrenden Zug erfasst. Dabei wurde dem Biber ein Teil des Schwanzes abgetrennt.
Bundespolizei lässt Gleise sperren
Weil am Bahnsteig befindliche Schüler kurz davor waren, selbst ins Gleisbett zu steigen, um den Biber zu retten, wurden die Gleise zwischen Grafrath und Geltendorf aus Sicherheitsgründen gesperrt. Beamte der Bundespolizei retteten das verletzte Tier aus dem Gleisbereich. Eine Tierärztin übernahm den Transport in die Wildtierauffangstation Fürstenfeldbruck. Dort stellte sich heraus, dass es sich um eine Biberdame handelt. Die Bundespolizisten tauften sie kurzerhand auf den Namen "Barbara". Nach Einschätzung der Tierärztin stehen ihre Überlebenschancen gut.
Viele Kinder psychologisch stark belastet
Das Erlebnis am Bahnsteig hatte viele der Schüler stark belastet. Beim Eintreffen der Streifen waren einige von ihnen sichtlich aufgelöst. Ein Teil der Kinder ging nach Rücksprache mit den Eltern wieder nach Hause, andere begaben sich in die Schule. Der zwischenzeitlich am Bahnhof eingetroffene Leiter der Grund- und Mittelschule Türkenfeld organisierte weitere psychologische Betreuungsangebote. Zusätzlich bot die behandelnde Tierärztin der Schule einen Besuch in der Wildtierauffangstation an, damit die Kinder den weiteren Genesungsweg der Biberdame verfolgen und das Erlebte besser verarbeiten können.
Warnung der Bundespolizei
Im Zusammenhang mit dem Einsatz in Türkenfeld weist die Bundespolizei eindringlich darauf hin, Gleisanlagen unter keinen Umständen zu betreten. Auch dann nicht, wenn sich dort ein verletztes Tier, ein Mobiltelefon oder ein anderer Gegenstand befindet. Bereits der Aufenthalt im Gleisbereich bringe Menschen in Lebensgefahr, so die Bundespolizei
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