Emanuel Burghard (31) und René Korcak (27) stammen beide aus München und wohnen jetzt im Landkreis Ebersberg. Sie haben unterschiedliche Anliegen, aber ein gemeinsames Ziel: Sie wollen im Englischen Garten sowie im angrenzenden Hof- und Finanzgarten in München Cannabis konsumieren dürfen, also einen Joint rauchen oder mit einem Vaporisator "medizinieren". Weil die Bayerische Staatsregierung das aber verboten hat, haben sie eine Normenkontrollklage eingereicht.
Erster gerichtlicher Erfolg im Sommer
Im Sommer erzielten sie einen ersten Erfolg: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat per Eilentscheidung das "Kiffen" im nördlichen Teil des Englischen Gartens vorläufig erlaubt, weil dort nicht so viele Besucher sind. Jetzt kam es zur Hauptverhandlung, in der Burghard und Korcak auch optisch ein Zeichen setzen wollten: Die beiden schlaksigen jungen Männer trugen T-Shirts mit dem Portrait von König Ludwig II. vor einem Cannabis-Blatt.
Werden Schmerzpatienten diskriminiert?
Korcak ist seit einer Krebserkrankung vor einigen Jahren Schmerzpatient. Sein Arzt behandelt den Zornedinger ganzheitlich – auch mit medizinischem Cannabis. Auf die öffentlichen Tanzveranstaltungen im Hofgarten, die er früher regelmäßig besucht hat, muss er trotzdem verzichten. Sollte er sein Präparat dort brauchen, darf er es nicht nehmen. Ähnliche Probleme hätten auch Parkinson- oder Rheumapatienten, sagt er. Sie alle würden in den Parkanlagen diskriminiert oder würden eine Geldstrafe riskieren.
Verhärtete Fronten vor Gericht
Auch sein Freund und Geschäftspartner Burghard aus Vaterstetten will den Englischen Garten mit Joint genießen: Dort müsste es eigentlich genug Freifläche geben, damit auch Menschen wie er "endlich mal nach draußen dürfen" und sich dann nicht "hinter irgendwelchen Büschen verstecken" müssten, findet er. Da könne man leicht genug Abstand zu anderen halten.
Die Verhandlung am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof machte schnell klar, dass die Fronten mehr als verhärtet sind. Die beiden Kläger und ihr Anwalt sprechen davon, dass die Bayerische Staatsregierung die Drogenpolitik des Bundes "untergraben" und die Teillegalisierung von Cannabis "möglichst umfassend aushebeln" wolle: "Man hat gezielt nach rechtlichen Möglichkeiten gesucht, Cannabis im öffentlichen Raum zurückzudrängen", sagt der Anwalt.
Freistaat will keine Cannabis-Rauchschwaden
Die Vertreter des Freistaats sprechen von einer Unterstellung und betonte, dass man vielmehr "Nutzungskonflikte vermeiden" wollte. Sie argumentieren mit Gesundheits- und Jugendschutz und befürchten Geruchsbelästigung durch Rauchschwaden von Joints. Der Freistaat wolle als "Sacheigentümer" der Parks ausschließen, was er nicht "für allgemein verträglich" halte. Im Übrigen sei Cannabis ja auch nicht generell, sondern nur teilweise legalisiert worden – und somit auch anders zu betrachten als etwa Alkohol und Zigaretten.
Entscheidung fällt in Kürze
Das Gericht äußerte in der Verhandlung allerdings Zweifel daran, dass tatsächlich eine abstrakte Gesundheits- und Belästigungsgefahr von Menschen ausgeht, die in der weitläufigen Parkanlage einen Joint rauchen: "Sie müssen diese Belästigung auch irgendwie für die gesamte Parkanlage begründen können." Eine Entscheidung soll in den kommenden Tagen veröffentlicht werden. Sie dürfte auch Auswirkungen auf staatliche Parkanlagen anderswo in Bayern haben.
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