Wer ist verantwortlich für die gesichteten Drohnen über bayerischen Bundeswehrstandorten? Dieser Frage gehen nun Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft München nach. Im Raum steht auch der Verdacht, dass es sich dabei um einen neuen Fall von Spionage im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg handeln könnte.
Vorkommnisse in Oberbayern und Unterfranken
Hintergrund der Ermittlungen sind mehrere unerlaubte Überflüge von Militärflughäfen mit Drohnen. Allein an den besonders sicherheitsrelevanten Flugplätzen in Manching bei Ingolstadt und in Neuburg an der Donau (beide in Oberbayern) seien zu sieben verschiedenen Zeitpunkten unbemannte Fluggeräte gemeldet worden, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. In einem Fall hätten bis zu zehn Drohnen unbekannter Herkunft gleichzeitig das Areal in Manching überflogen.
Insgesamt hat es zuletzt neun solcher Sichtungen in ganz Bayern gegeben. Auch im unterfränkischen Hammelburg drangen Anfang November zwei Drohnen in den Luftraum über dem dortigen Bundeswehrstandort ein. In beiden Fällen ermittle die Behörde wegen Verdachts auf sicherheitsgefährdendes Abbilden. Bundeswehrstandorte sind für Drohnen Sperrzone, ein Überfliegen ist daher illegal.
Handelt es sich womöglich um Spionage?
Wer als Drohnenpilot oder Verantwortlicher infrage kommen könnte, haben die Ermittler der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bisher aber nicht herausgefunden. Die bayerischen Ermittlungsbehörden schließen einen Spionageakt im Kontext des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine nicht aus. Ganz generell stellen Drohnen für Flughäfen auch ein Sicherheitsrisiko im Luftverkehr dar. Erst im Sommer war in Manching ein Eurofighter mit einer Flugdrohne kollidiert.
Bislang konnte die Polizei keine der Drohnen sicherstellen. Die Technik unterscheide sich deutlich von den Drohnen, die Privatpersonen kaufen und nutzen können, sagte ein Sprecher des bayerischen Landeskriminalamts. Fluggeräte, die zur Spionage eingesetzt werden, hätten oft sehr große Reichweiten. Die Ermittler vermuten jedenfalls, dass es sich um professionell agierende Täter handelt, die gezielt die Militäranlagen auskundschaften wollen.
Drohnen können noch nicht abgeschossen werden
Das Bundeskabinett hatte erst vor wenigen Tagen eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, damit die Bundeswehr verdächtige Drohnen abschießen kann. Ob das Vorhaben der rot-grünen Minderheitsregierung im Bundestag die notwendige Mehrheit findet, ist allerdings offen.
Mit Material der dpa
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