Eine Halle umgeben von hohen Zäunen, mit Kameras und vergitterten Fenstern mitten auf dem Land. Im Cannabisclub im oberfränkischen Buttenheim läuft der Einlass unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Jedes Mitglied muss sich beim Betreten der Halle registrieren. So hat es der Gesetzgeber vorgeschrieben, sagt der Vorstand von Franken Cannabis, Martin Pley.
Der Cannabisclub hat diese Woche als erster Verein in Bayern Marihuana ausgegeben. "Wir haben heute die Erstausgabe. Es gibt nur eine Kleinmenge", sagt Pley zu einem Mitglied und überreicht ihm eine verschweißte Tüte mit Marihuana.
Erster bayerischer Cannabisclub hat geerntet
Damit ist Franken Cannabis e.V. der einzige Cannabisclub in Bayern, der bisher angebaut und geerntet hat. Denn nachdem acht Vereine in Bayern die Genehmigung zum Anbau bekommen hatten, schalteten sich die Landratsämter ein und untersagten den Clubs den Anbau aus baurechtlichen Gründen wieder.
Ein Sprecher des zuständigen Ministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr begründete die Anordnung damit: "Der nicht-gewerbliche Anbau von Cannabis im Ortsinnenbereich stellt ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben dar. Die Genehmigungsfähigkeit von Anbauvereinigungen erfordert daher grundsätzlich die Ausweisung eines 'sonstigen Sondergebietes' nach der Baunutzungsverordnung durch die Gemeinden."
Rechtlicher Kampf um Cannabis-Anbau
Auch bei Vereinsvorstand Pley habe sich das zuständige Landratsamt vor einigen Wochen telefonisch gemeldet und mit einer Nutzungsuntersagung für die genehmigte Halle gedroht. "Ich habe darauf mit einem Schreiben geantwortet. Und anscheinend haben meine rechtlichen Argumente das Landratsamt überzeugt, Abstand von der Weisung der obersten bayerischen Baubehörde zu nehmen", sagt Pley. Doch nach der Cannabis-Ausgabe diese Woche schaltete sich das Landratsamt wieder ein. Pley wurde erneut schriftlich untersagt, in der Halle Cannabis zu verkaufen und anzubauen.
Streit um Rechtsbeugung: Vereinsvorstand vs. Bayerische Baubehörde
Ein Sprecher des Ministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr teilte dem BR mit, dass sich an der baurechtlichen Beurteilung nichts geändert habe. In der Halle finde ohne Baugenehmigung der Anbau, der Verkauf und die Weitergabe von Konsumcannabis vor Ort an Dritte statt. "Die obere Bauaufsichtsbehörde in der Regierung von Oberfranken hat uns darüber informiert, dass sie deshalb das Landratsamt Bamberg zu einem unverzüglichen bauaufsichtlichen Einschreiten aufgefordert hat", so der Sprecher des Bauministeriums.
Doch Martin Pley sieht das anders: "Mein Anwalt hat mir gesagt, dass das, was die Bayerische Baubehörde versucht, ein Musterbeispiel für einen Straftatbestand der Rechtsbeugung ist." Er habe einen hohen sechsstelligen Betrag in die Halle investiert und kritisiert bei all den Kosten und dem Aufwand das Vorgehen des Freistaats. "Es ist nach dem Bundesgesetz legal und danach muss sich auch unser Landesvater richten", so Pley.
Pleys Anwälte prüfen nun die Nutzungsuntersagung und wollen den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht aufheben lassen. Denn eigentlich will der Vereinsvorstand in vier Wochen wieder ernten und regelmäßig Cannabis an seine Mitglieder ausgeben.
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