Die Baugenehmigung für die dritte Startbahn am Münchner Flughafen ist nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes weiterhin gültig. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Flughafen München GmbH (FMG) ihr Baurecht bereits nutze, heißt es in einer schriftlichen Mitteilung des Gerichtes. So habe die FMG bereits Grund für die dritte Startbahn erworben und einen S-Bahntunnel gebaut, der ebenfalls in der Baugenehmigung enthalten sei. Genauso hat der Münchner Flughafen bereits in der Vergangenheit argumentiert. Gegen diese Ansicht geklagt hatten unter anderem der Bund Naturschutz in Bayern e.V. sowie der Landkreis Freising und Kommunen im Umland des Flughafens.
Bürgerinitiative: "Urteil im Namen des Flughafens"
In einer Pressemitteilung zeigt sich die Bürgerinitiative Attaching tief enttäuscht: Das sei kein Urteil im Namen des Volkes, sondern ein Urteil im Namen des Flughafens, so die Bürgerinitiative. Das Dorf Attaching, ein Stadtteil von Freising, liegt direkt neben dem Flughafen München und wäre akut vom Bau der dritten Startbahn betroffen.
Streitpunkt: Verfällt die Genehmigung oder gilt sie "ewig"?
Seit 2016 gilt der Planfeststellungsbeschluss – also die Genehmigung – für eine dritte Start- und Landebahn am Flughafen München. Mit dem Bau wurde aber bisher nicht begonnen, auch die Planungen liegen aktuell auf Eis. Viele Startbahnbahngegner hatten deshalb mit Blick auf das Baugesetz erwartet, dass die Genehmigung nach zehn Jahren verfällt. Diese Hoffnung hat das Luftamt Süd im vergangenen Herbst aber per Bescheid zerschlagen. Vom Planfeststellungsbeschluss werde sehr wohl bereits Gebrauch gemacht, hieß es sinngemäß. Die Genehmigung könne also nicht mehr verjähren.
So ein "Ewigkeitsbescheid" sei juristisch nicht haltbar, sagen die Startbahngegner. Der Bund Naturschutz, Stadt und Landkreis Freising, die Gemeinde Berglern im Landkreis Erding und Privatleute hatten deshalb geklagt.
Politisch liegen Startbahn-Pläne auf Eis
Um das Projekt wird seit vielen Jahren auch politisch gestritten. Bei einem Bürgerentscheid in München 2012 hatten 55 Prozent gegen die zusätzliche Piste gestimmt. Diesem Votum fühlt sich die Stadt als Flughafen-Mitgesellschafterin auch nach Ablauf der Bindungsfrist weiter verpflichtet. Nach der Landtagswahl 2018 hatten CSU und Freie Wähler in ihrem Koalitionsvertrag ein Moratorium vereinbart: Die Startbahn-Pläne sollten in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr weiterverfolgt werden. Nach der Landtagswahl 2023 wurde das Moratorium entsprechend verlängert. Später hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zugesichert, dass es in seiner ganzen Amtszeit keine dritte Startbahn geben werde. Die Startbahngegner fordern aber seit Jahren, die Option für eine dritte Piste ganz aus dem Landesentwicklungsprogramm zu streichen und auch den bestehenden Planfeststellungsbeschluss für den Flughafenausbau aufzuheben oder entsprechend zu ändern.
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