Stille im Gerichtssaal, als die ersten Mitfahrgäste von jenem Moment erzählen, der ihr Leben verändert hat. Menschen, die in dem Regionalzug saßen, als er im Juni 2022 bei Burgrain, einem Gemeindeteil von Garmisch-Partenkirchen, entgleiste. Ein kurzes Rütteln, ein Schlag – dann kippt der Zug. Sekunden nur, sagen sie, dann sei alles durcheinander gewesen. Viele von ihnen kämpfen bis heute mit den Folgen: körperlich, psychisch, im Alltag. Einige berichten, dass sie nie wieder in ihr früheres Leben zurückgefunden haben. Auch der Weg zu Schmerzensgeld und weiteren Leistungen der Bahn sei für manche lang und belastend.
Es war der letzte Prozesstag dieses Jahres. Angeklagt sind zwei Bahnmitarbeiter – ein Fahrdienstleiter und ein Infrastrukturverantwortlicher. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, Schäden übersehen oder Warnhinweise nicht weitergegeben zu haben. Fünf Menschen starben bei dem Unglück, mehr als 70 wurden verletzt.
Warnhinweis am Abend vor dem Unglück ignoriert
Am Nachmittag stand die Aussage des Leiters Betrieb Netz München im Mittelpunkt – dem Vorgesetzten des angeklagten Fahrdienstleiters. Er schilderte, wie ihn ein Funkspruch eines Lokführers bis heute beschäftigt. Der Lokführer hatte am Abend vor dem Unglück gemeldet, der Zug "hüpfe" im Bereich der späteren Unfallstelle - ein deutlicher Hinweis auf eine mögliche Störung am Oberbau.
Laut Regelwerk hätte die Stelle sofort geprüft und bis dahin eine Langsamfahrstelle eingerichtet werden müssen. Der Fahrdienstleiter habe die Meldung jedoch nicht weitergegeben. Die Befragung machte auch strukturelle Probleme deutlich: fehlende einheitliche Begriffe für Schäden, unklare Meldewege, pragmatische Entscheidungen im Alltag, um den Verkehr nicht zu stark einzuschränken.
Nach dem Unglück wurde das Regelwerk überarbeitet und Schulungen angepasst. Seither melden Lokführer deutlich mehr Auffälligkeiten – inzwischen, so heißt es im Gericht, habe sich diese neue Meldepraxis eingespielt.
Bahndamm weiterhin umstritten
Parallel dazu stehen weiterhin Fragen zur Infrastruktur im Raum. Ein polizeiliches Gutachten beschreibt den fünf Meter hohen Bahndamm an der Unfallstelle als teilweise instabil. Fachleute stellten bei Bohrungen fest, dass die Schotterschicht mit rund 70 Zentimetern deutlich höher war als üblich; im Gutachten heißt es, der Damm sei stellenweise "wie ein Wackelpudding". Auch Kritik an der Baugeschichte des Damms wird immer wieder geäußert.
Urteil im Januar erwartet
Nach Informationen der Zeitung "Merkur" (externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt) meldete zudem ein Anwohner bereits Jahre vor dem Unfall ungewöhnliche Schlaggeräusche und filmte eine sich bewegende Schweißnaht - die Bahn richtete damals eine Langsamfahrstelle ein und reparierte die Stelle. Ob diese Hinweise und die Dammkritik im Prozess eine Rolle spielen, ist bislang offen. Der Prozess wird im Januar fortgesetzt. Dann soll das Urteil gegen die beiden Bahnmitarbeiter fallen.
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