Noch knapp neun Monate bis es wieder heißt: "Ozapft is". Dennoch schlägt das Oktoberfest bereits jetzt Wellen. Es geht um die Bewerbung einer Münchner Wirtsfamilie für ein großes Wiesnzelt. Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die Wirtsfamilie im Falle einer Ablehnung vor den Europäischen Gerichtshof ziehen könnte (externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt).
Raus aus der guten "Münchner Stubn"?
Das Wirtsehepaar Kathrin und Alexander Wickenhäuser-Egger betreibt seit einigen Jahren neben dem Lokal "Münchner Stubn" das gleichnamige Festzelt auf dem Münchner Oktoberfest. Nun wollen die beiden Gastronomen sich auf der Wiesn vergrößern. Nach BR-Informationen haben sie sich zum einen um das Volkssänger-Zelt auf der Oidn Wiesn und zum anderen um einen Standplatz auf dem großen Oktoberfest beworben. Dort interessieren sie sich sowohl für den Standplatz des Paulaner Zelts als auch für die Pschorr-Bräurosl – allerdings mit einem eigenen Festzelt, was unter Beobachtern als mindestens ungewöhnlich beschrieben wird.
Brauereien haben ein Wörtchen mitzureden
Zum Hintergrund: Beide Standplätze sind für Brauerei-Zelte vorgesehen. Von den 17 großen Festhallen dürfen die Münchner Brauereien bei sieben selbst bestimmen, wen sie als Festwirt haben wollen. Dazu zählen eben die Pschorr-Bräurosl und das Paulaner Festzelt. Beide Zelte gehören zur Paulaner Brauerei Gruppe. Die Stadt München genehmigt in der Regel die Wirtewahl der Brauereien.
Die Wiesn und das Europäische Amtsblatt
Da die Brauereien ihre Wirte selbst auswählen, gibt es für solche Standplätze in der Regel auch keine Ausschreibung im Europäischen Amtsblatt oder sonst irgendwo. Nachdem man deswegen nicht genau gewusst habe, wohin man die Bewerbung für diese Standplätze schicken müsse, habe man sie direkt an die Stadt München geschickt, so Wirte-Anwalt Maximilian Schmid von Kanzlei Schönfelder und Ziegler.
Bei der Stadt München hat man allem Anschein nach den Verweis auf das Amtsblatt der EU als grundsätzlichen Hinweis auf die Frage verstanden, ob eine Bewerbung für das größte Volksfest der Welt nicht eigentlich europaweit ausgeschrieben werden müsste. Mutmaßungen in den Medien, wonach gar eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof drohen könnte, weist der Wirte-Anwalt jedoch zurück. Weder habe man an eine Klage gedacht noch darüber gesprochen, versichert Schmid.
EU oder doch nur die Stadt?
Die Paulaner Gruppe verweist auf BR-Anfrage auf die Stadt München. Die Bewerbungs- und Vergabeverfahren für die Wiesnzelte würden über die Stadt München erfolgen, so die Brauerei. Als Münchner Traditionsbrauerei richte man sich bei der Vergabe nach den seit langem etablierten Vorgaben der Stadt, heißt es in einer Stellungnahme. Auch vom Verein Münchener Brauereien heißt es, dass das Vergabeverfahren ein städtisches Thema sei. Gleichzeitig stehe und falle das weltberühmte Fest mit den Münchner Brauereien.
Referat für Arbeit und Wirtschaft: Die Wiesn ist bayerisch
Aus dem für die Wiesn zuständigen städtischen Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) heißt es auf BR-Anfrage, dass man sich zu laufenden Ausschreibungen nicht äußern dürfe. Generell habe es in den vergangenen Jahrzehnten jedoch mehrfach juristische Auseinandersetzungen um die Zulassung zum Oktoberfest gegeben, in denen das Bewertungsverfahren mehrfach gerichtlich geprüft und bestätigt worden sei. Die Rechtslage sei deswegen eindeutig auf Seiten der Stadt, so das RAW.
Zudem sei das Oktoberfest ein Münchner und damit bayerisches Fest. Es lebe von landestypischen Traditionen, lokalen Spezialitäten sowie durch Münchner Lebensart und Produkte. Dem würde eine europaweite Ausschreibung entgegenstehen, argumentiert das Referat.
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