Seit 13. Januar 2026 gilt wieder Tempo 50 auf der Landshuter Allee.
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Wenige Wochen nach der Rückkehr zu Tempo 50 muss die Stadt München auf einem Abschnitt des Mittleren Rings wieder Tempo 30 anordnen.
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Wenige Wochen nach der Rückkehr zu Tempo 50 muss die Stadt München auf einem Abschnitt des Mittleren Rings wieder Tempo 30 anordnen.

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Gericht kippt Tempo 50 auf dem Mittleren Ring in München

Gericht kippt Tempo 50 auf dem Mittleren Ring in München

Das Verwaltungsgericht München hat eine Rückkehr zu Tempo 30 auf dem Mittleren Ring angeordnet. Grund sei die Gesundheit der Anwohner. OB Reiter hatte das Tempolimit erst kürzlich aufgehoben. München will nun gegen den Gerichtsbeschluss vorgehen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Wenige Wochen nach der Rückkehr zu Tempo 50 muss die Stadt München auf einem Abschnitt des Mittleren Rings wieder Tempo 30 anordnen. Die entsprechenden Verkehrszeichen müssten wieder aufgestellt werden, wie das Verwaltungsgericht München in einem Eilverfahren entschieden hat. Die Regelung gilt dem Gericht zufolge zunächst vorläufig, bis der Streit um das Tempolimit im Hauptsacheverfahren entschieden ist. 

München hatte das Tempolimit im Juni 2024 auf einem rund 2,5 Kilometer langen Abschnitt des vielbefahrenen Mittleren Rings eingeführt, um die Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner durch Schadstoffe zu verringern. Weil sich die Werte verbessert haben, hatte der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) Mitte Januar angeordnet, das Tempolimit aufzuheben

Klage aus Gesundheitsgründen

Dagegen hatten zwei Anwohner der Landshuter Allee sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht gewandt. Sie hatten dies unter anderem mit ihrer Gesundheit begründet. Die Politik tue zu wenig, um Menschen, die an einer vielbefahrenen Straße wohnen, zu schützen, so eines der Argumente. Ein weiterer Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist nach Gerichtsangaben wegen zusätzlicher rechtlicher Fragen noch nicht entschieden.

Das Gericht folgte der Auffassung der Anwohner: Die Begründung der Stadt für die Aufhebung von Tempo 30 entbehre einer hinreichend nachvollziehbaren und verlässlichen Grundlage. Angesichts jahrelang andauernder Überschreitungen des Jahresmittelgrenzwerts für Stickstoffdioxid an der Landshuter Allee müsse die Stadt zum Schutz der Gesundheit Maßnahmen vorsehen, die hinreichend sicher eine deutliche und nachhaltige Grenzwertunterschreitung gewährleisteten. 

München prüft Beschwerde bei Verwaltungsgerichtshof

Der Beschluss ist nach Gerichtsangaben nicht rechtskräftig. Binnen zwei Wochen kann die Stadt Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Oberbürgermeister Reiter erklärte: "Wir lassen derzeit die Entscheidungsgründe durch die Verwaltung prüfen, mit dem Fokus, ob wir fristgerecht innerhalb von zwei Wochen Beschwerde dagegen einlegen." Das Referat für Klima- und Umweltschutz sei gleichzeitig beauftragt, schnellstmöglich die Änderung des aktuellen Luftreinhalteplanes vorzulegen. Reiter will die Tempo-50-Schilder vorerst nicht austauschen lassen, um den Steuerzahler nicht zusätzlich zu belasten.

Das Bayerische Verwaltungsgericht sagte im Gespräch mit dem BR allerdings, die Stadt sei ab sofort verpflichtet, die Tempo-30-Schilder wieder aufzustellen. Daran ändere auch das Einreichen einer Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof nichts.

ÖDP und Grüne loben Gerichtsbeschluss

Münchens zweiter Bürgermeister und OB-Kandidat der Grünen, Dominik Krause, begrüßte den Gerichtsbeschluss: Es sei "bitter", dass die Anwohner ihr Recht auf saubere Umwelt erst vor Gericht hätten erstreiten müssen. "Der finanzielle Schaden, der uns als Stadt jetzt entstanden ist, ist bedauerlich. Der Reputationsschaden weitaus schlimmer", so Krause weiter. Auch Mona Fuchs, Vorsitzende der Fraktion Die Grünen/Rosa Liste/Volt erklärte: "Was für eine Posse! Dieses Wahlkampfmanöver sorgt einfach nur für Chaos."

Zuspruch kam auch von Tobias Ruff, Fraktionsvorsitzender der ÖDP und ebenfalls OB-Kandidat: "Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München ist eine Watsch’n für den Oberbürgermeister", sagte er. Als "Wahlkampf-Zuckerl" habe Reiter Tempo 30 "kurzerhand ohne verlässliche und nachvollziehbare Grundlage" aufgehoben. Dabei sei absehbar gewesen, dass die Baustellen, Tunnel-Sperrungen und Verkehrsverlagerungen negative Auswirkungen auf die Immissionsbelastung haben könnten.

Mit Informationen von dpa

Transparenzhinweis: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, München habe bereits Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Richtig ist: Die Stadt prüft diesen Schritt im Moment.

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