Angeklagter und Anwalt im Amtsgericht Coburg beim Prozessauftakt
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Zum Prozessauftakt im Mordfall der getöteten THW-Helferin aus Coburg hat der Angeklagte ein Teilgeständnis abgelegt.
Bildrechte: BR / Andreas Ebert
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Zum Prozessauftakt im Mordfall der getöteten THW-Helferin aus Coburg hat der Angeklagte ein Teilgeständnis abgelegt.

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Getötete THW-Helferin: Teilgeständnis zum Prozessauftakt

Getötete THW-Helferin: Teilgeständnis zum Prozessauftakt

Im Mordprozess um eine getötete THW-Helferin vor dem Landgericht Coburg hat der Angeklagte zu Verhandlungsbeginn ein Teilgeständnis abgelegt. Über seinen Anwalt ließ der 38-Jährige verlesen, dass er die 40-Jährige mit einem Kabel erdrosselt habe.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Zum Auftakt des Mordprozesses am Landgericht Coburg um eine getötete THW-Helferin hat der Angeklagte über seinen Verteidiger ein Teilgeständnis abgelegt. Der heute 38-jährige Reha-Techniker räumte am Mittwoch in einer Einlassung, die sein Verteidiger verlas, ein, dass er die 40-jährige ehrenamtliche THW-Mitarbeiterin mit einem Kabel erdrosselt habe.

Angeklagter will nicht aus sexuellen Motiven gehandelt haben

Den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Mordvorwurf räumte er nicht ein, vielmehr die Tötung der Frau. Demnach entschloss er sich, die Frau zu töten und legte hierfür ein Druckerkabel in seiner Wohnung zurecht. Der Mann bestreitet jedoch aus – wie von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen – sexuellen und niederen Beweggründen gehandelt zu haben. Das Teilgeständnis, die Frau getötet zu haben, ist aus juristischer Sicht der Versuch, den Mordvorwurf zu entkräften.

Tat aus verschmähter Liebe?

Der verheiratete Angeklagte habe sich mehr als eine Freundschaft mit dem späteren Opfer vorstellen können. Allerdings habe sie ihm mitgeteilt, dass er nicht ihr Typ sei, so der Angeklagte in seiner Einlassung. Am Tattag lockte er das spätere Opfer unter dem Vorwand, eine Freundin warte bei ihm zu Hause und sie würden zusammen etwas essen gehen, in seine Wohnung. Diese Freundin gab es so nicht.

Opfer mit Kabel erdrosselt - Anklage geht von Heimtücke aus

Die 40-Jährige soll den Angeklagten auf den Zustand seiner Wohnung angesprochen haben, diese sah nach Auskunft des Angeklagten "wie ein Schlachtfeld" aus. Er habe dann das Druckerkabel in die Hand genommen und die Frau erdrosselt. Das Opfer soll noch "nicht dein Ernst" gesagt haben. Die Tat habe mehrere Minuten gedauert, verlas der Anwalt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er sich anschließend an der Leiche vergangen habe.

Mehrfach, so der Angeklagte in seiner Einlassung, sei er im Vorfeld von der Getöteten aufgrund seines Äußeren provoziert worden. Er bitte für die Tat um Vergebung, ließ er über seinen Verteidiger verlesen.

Die Anklage geht davon aus, dass der Mann die 40-Jährige heimtückisch ermordet hatte, um sich später an ihr zu vergehen.

Staatsanwaltschaft geht von genau geplanter Tat aus

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Reha-Techniker vor, den Mord akribisch geplant zu haben. Die Leiche habe er erst Tage nach der Tat in einem Lagercontainer seines Arbeitgebers abgelegt, heißt es in der Anklage.

Die Frau wurde nach dem Tatwochenende von einer Arbeitskollegin als vermisst gemeldet. Es startete eine großangelegte Suchaktion mit Hunden, Hubschraubern und Hundertschaften der Polizei.

Angeklagter führt Polizei zur Leiche der Frau

Tage später stellte sich der Reha-Techniker bei der Kripo Coburg und räumte die Tötung der Frau ein. Ebenso führte er die Beamten zur Leiche. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits als möglicher Täter im Visier der Kripo Coburg und sollte erneut vernommen werden.

Die Staatsanwaltschaft geht nach einer psychiatrischen Begutachtung des Beschuldigten davon aus, dass er voll schuldfähig ist. Den 38-Jährigen erwartet bei Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ein Urteil soll nach derzeitigen Planungen der Großen Strafkammer am Landgericht Coburg am 19. September dieses Jahres gesprochen werden.

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