Die Räum- und Streupflichten bei Schnee und Eis sind in zumeist in kommunalen Bestimmungen geregelt. Prinzipiell hat jeder Haus- und Grundbesitzer eine sogenannte "Verkehrssicherungspflicht" für sein Grundstück. Das heißt: "Eigentümer müssen Zugänge, Wege, Hof-/Garagenzufahrten, gemeinschaftliche Wege in Mehrfamilienhäusern räumen und streuen, soweit dort mit Verkehr (Mieter, Besucher, Lieferdienste etc.) zu rechnen ist", schreibt Haus & Grund Deutschland auf BR-Anfrage – und zwar zwischen 7 und 20 Uhr, am Wochenende erst ab 8 Uhr.
Ausnahme: Bei starkem Schneefall darf laut einem Gerichtsurteil abgewartet werden, bis dieser nachlässt. Sonst würde das Schneeräumen zur Sisyphusarbeit. Der Winterdienst kann delegiert werden: an Hausmeisterdienste genauso wie an Mieter. Das muss vertraglich geregelt sein – bei Mietern in der Regel im Mietvertrag.
Kommunen verpflichten Anwohner für Gehweg-Räumung
Doch nicht nur auf dem Privatgrundstück wird es bei Schnee und Eis ernst. Die meisten Kommunen in Bayern verpflichten die Anlieger am öffentlichen Straßennetz, entlang der Grenze ihres Privatgrunds auch den öffentlichen Gehweg mitzuversorgen. Das heißt: Auch hier müssen Schneeschaufel und gegebenenfalls Streugut zwischen 7 und 20 Uhr ran – und zwar für einen Fußweg von rund einem Meter Breite, sodass zwei Personen aneinander vorbeigehen können.
Doch es gibt Ausnahmen bei der Anwohner-Verpflichtung: dann nämlich, wenn die Kommune ein sogenanntes "Vollanschlussgebiet der städtischen Straßenreinigung" ausgewiesen hat. Dies ist zum Beispiel in etwa der Bereich innerhalb des Mittleren Rings in München. Ein Verzeichnis der entsprechenden Straßen enthält die örtliche Straßenreinigungsverordnung. Hier hat die Kommune die Räum- und Streupflicht.
Wann kommen Streumittel ins Spiel?
Streugut braucht's im Prinzip erst dann, wenn durch das reine Schneeschaufeln die Glätte nicht beseitigt ist. Bei Eisregen stellt sich die Frage natürlich nicht – da stellt sich umso dringender die Frage: Womit darf ich streuen? Salz ist nämlich in vielen Städten und Gemeinden normalerweise verboten, da es die Umwelt schädigt.
Doch es gibt Ausnahmen: Wenn durch die Niederschläge eine derart gefährliche Lage entsteht, dass Auftaumittel die beste Wahl sind, kann die Verwaltung Streusalz für einen bestimmten Zeitraum erlauben – wie es zum Beispiel die Stadt München für rund drei Wochen im Januar 2024 verfügt hat. Auch für das jetzige Wochenende haben laut Haus & Grund einige Gemeinden Ausnahmen verfügt.
Streusalz auf dem eigenen Grundstück
Im Gegensatz zum Beispiel zur Bundeshauptstadt Berlin gibt es im Freistaat für Privatgrundstücke laut Bayerischem Gemeindetag kein ausdrückliches Streusalzverbot: "Eigene, explizit genannte Regelungen zum Räumen und Streuen auf Privatgrund gibt es im Prinzip nicht." Der Grundbesitzer muss aber befürchten, wenn er die Glätte nicht zumutbar in den Griff bekommt, dass er mithaftbar gemacht wird, wenn jemand stürzt. Da greifen dann doch mitunter etliche Grundbesitzer oder Hausmeister lieber zum Auftaumittel Salz – besonders auf Treppen.
Rudolf Stürzer, Vorsitzender von Haus & Grund München, gibt aber zu bedenken, dass die Verwendung von Salz womöglich die eigenen Bäume direkt am Gehweg schädigen könne. Und das wäre theoretisch ein Verstoß gegen Bestimmungen zum Naturschutz – so, wie man ja auch seine Bäume nicht einfach umsägen dürfe, sagt Stürzer zu BR24. Wenn aber die örtliche Kommune aufgrund der Gesamtwetterlage ein bestehendes Salzverbot auf öffentlichem Grund aufhebe, könne auch der Privatgrundbesitzer hier entlastet sein. Ob das Verbot aufgehoben ist, teilt eine Kommune meist auf ihrer Homepage mit.
Problematisches Salz und Alternativen
Salz verunreinigt das Grundwasser, schadet vielen Pflanzen und Tieren. Laut Umweltbundesamt beschädigt es vor allem nah an den Wegen wachsende Pflanzen und deren Wurzeln. So kann es zu einer mangelhaften Wasserversorgung und zu einer schlechten Nährstoffaufnahme der Pflanzen kommen. Das Streusalz kann außerdem dazu führen, dass Autos, Brücken und Bauwerke aus Eisen und Stahl schneller rosten.
Informieren Sie sich vor dem Streuen in Ihrer Gemeinde, ob es ein Salzverbot gibt. Der Bund Naturschutz empfiehlt Sand, Splitt oder Sägespäne als Streumittel zu verwenden, die man in Baumärkten kaufen kann. Das Umweltbundesamt empfiehlt bei der Auswahl auf das Umweltzeichen Blauer Engel zu achten. Etliche Kommunen in Bayern haben Splitt-Kästen aufgestellt, in der sich Bürgerinnen und Bürger kostenlos mit den notwendigen Mengen versorgen dürfen.
Dieser Artikel ist erstmals am 8. Januar 2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.
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