Der Gerichtssaal am Landgericht Ingolstadt ist vollbesetzt, hinten den Angeklagten stehen ihre Verteidiger. Fernsehteams filmen sie.
Der Gerichtssaal am Landgericht Ingolstadt ist vollbesetzt, hinten den Angeklagten stehen ihre Verteidiger. Fernsehteams filmen sie.
Bild
Das Landgericht Ingolstadt hat die vier Angeklagten aus Schwerin und Berlin zu langen Haftstrafen verurteilt.
Bildrechte: picture alliance/dpa | Peter Kneffel
Schlagwörter
Bildrechte: picture alliance/dpa | Peter Kneffel
Audiobeitrag

Das Landgericht Ingolstadt hat die vier Angeklagten aus Schwerin und Berlin zu langen Haftstrafen verurteilt.

Audiobeitrag
>

Goldschatz-Prozess: Reaktionen auf lange Haftstrafen

Goldschatz-Prozess: Reaktionen auf lange Haftstrafen

Es war ein spektakulärer Diebstahl, als im November 2022 der keltische Goldschatz aus dem Museum in Manching gestohlen wurde. Das Landgericht Ingolstadt hat vier Angeklagte nun zu langen Haftstrafen verurteilt. Die wichtigste Frage bleibt ungeklärt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Informationen am Mittag am .

Der Gerichtssaal ist bis auf den letzten Platz gefüllt. Mittendrin Manchings Bürgermeister Herbert Nerb. Er hatte große Hoffnungen in den Prozess: "Ich hatte schon erwartet, dass einer auspackt und verrät, wo der Schatz ist." So ist es nicht gekommen. Alle vier Angeklagten haben bis zum Schluss geschwiegen. Die nächste Hoffnung des Bürgermeisters: lange Gefängnisstrafen für die Männer aus Schwerin und Berlin - und diese hat sich zumindest erfüllt.

Lange Gefängnisstrafe für den Kopf der Bande

Wie schon in den vergangenen rund 30 Prozesstagen haben sich die vier Männer völlig unbeteiligt gezeigt. Dabei fallen die Strafen zum Teil hart aus. Der mutmaßliche Kopf der Bande Robert K. erhält elf Jahre Gesamtfreiheitsstrafe. Seinen Mitangeklagter Maximilian S., bei dem die Ermittler Teile des Goldschatzes in Form von geschmolzenen Klumpen gefunden haben, wurde zu acht Jahren verurteilt. Für Jörn M., den Späher der Bande, hält die Kammer vier Jahre und neun Monate für angemessen. Bei Alexander K. hatte das Gericht Zweifel, ob er in Manching dabei war und sprach ihn in diesem Punkt frei. Für andere Einbrüche erhielt er aber sieben Jahren.

Bis zu 1,6 Millionen Euro Wertersatz

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, trotzdem bleiben die Männer in Haft - wegen Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr. Die rund zwei Jahre in Untersuchungshaft werden ihnen angerechnet. Wegen der hohen Sachschäden bei den Einbrüchen ordnete das Gericht Einziehung von Wertersatz an: 158.000 Euro für Alexander K., 1,3 Millionen Euro für Maximilian S. und Jörn M. und 1,6 Millionen Euro für Robert K..

So begründet das Gericht sein Urteil

Das Gericht ist davon überzeugt, dass die vier seit 2014 gemeinsam Einbrüche in ganz Deutschland und Österreich verübt haben. Meist in kleinere Tankstellen, Supermärkte und Schnellrestaurants. Immer nach dem gleichen Schema: Telekommunikation lahmlegen, gewaltsam Zutritt verschaffen, Safes aufflexen, Geld mitnehmen, Spuren verwischen, in Mietautos flüchten. Als Indizien verwies das Gericht beispielsweise auf DNA-Spuren an mehreren Tatorten, gefundenes Einbruchswerkzeug, Daten von Handys und Mietautobuchungen, Überwachungsvideos und die sichergestellten Goldklumpen.

Verteidiger haben teils schon Rechtsmittel eingelegt

Die Verteidiger des Bandenchefs Robert K. legten noch im Gerichtsaal Revision ein. Auch Klaus Wittmann, der Verteidiger von Maximilian S. - bei dem die Goldklumpen gefunden wurden - hat das vor: "Durch die hohen Strafen wird die Beweislage nicht besser." Die Verurteilung stehe auf wackeligen Füßen.

Staatsanwaltschaft sieht sich bestätigt

Die Staatsanwaltschaft sieht sich durch das Urteil bestätigt: Es spreche eine sehr deutliche Sprache, sagte Sprecherin Petra Osthoff. Nur bei einem der Angeklagten gehen die Ansichten auseinander. Bei Alexander K. zweifelte das Gericht daran, ob er in Manching dabei war und sprach ihn in diesem Punkt frei. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie dagegen Revision einlegt.

Goldschatz noch immer verschwunden

Manchings Bürgermeister Herbert Nerb begrüßt die hohen Haftstrafen, ist aber dennoch aufgebracht: Denn der Großteil der rund 480 keltischen Goldmünzen bleibt verschwunden. "Der Goldschatz reißt ein Loch und ich gebe es nicht auf, dass wir ihn doch noch wiederkriegen." Dem schließt sich Museumsdirektor Tobias Esch an: Er verspüre eine gewisse Genugtuung aufgrund der Strafen, die wichtigste Frage sei aber unbeantwortet geblieben. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft versicherte, es werde auch weiterhin nach dem Schatz gefahndet, bislang fehle allerdings eine konkrete Spur.

Historischer Wert der Münzen unschätzbar

Bayerns Kunstminister Markus Blume begrüßte das Urteil: "Ich bin dankbar, dass der immaterielle Wert des Goldschatzes in das Urteil eingeflossen ist, denn der Goldschatz war von unermesslichem Wert. Fest steht: Dieser Diebstahl war ein Anschlag auf unser kulturelles Gedächtnis."

Der Goldschatz hat einen Handelswert von rund 1,5 Millionen Euro und stammt aus dem ersten Jahrhundert vor Christus.1999 wurde er von Archäologen in Manching entdeckt – einer der größten keltischen Funde des vergangenen Jahrhunderts. Sein historischer Wert ist unschätzbar.

Im Video: Lange Haftstrafen für Diebe des Kelten-Goldschatzes

Kelten-Goldschatz - Urteil in Ingolstadt
Bildrechte: BR
Videobeitrag

Kelten-Goldschatz - Urteil in Ingolstadt

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht's zur Anmeldung!