(Archivbild) Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) mit Ministerpräsident Markus Söder (CSU)
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Hymnenpflicht und Strafgesetz: Ministerin sagt Klarstellung zu

Hymnenpflicht und Strafgesetz: Ministerin sagt Klarstellung zu

Im Brief an Bayerns Schulen zur neuen Hymnenpflicht verweist das Ministerium auf das Strafgesetzbuch. Nach Kritik räumt Ministerin Stolz ein, dass es als Drohung verstanden werden könne – und verspricht eine Klarstellung. Den Grünen reicht das nicht.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Es ist nur ein Satz in einem langen Brief, löste aber einigen Unmut aus. Auf drei Seiten erläuterte Bayerns Kultusministerium den Schulen kürzlich die künftige Hymnenpflicht bei Abschlussfeiern – und verwies dabei auf das Strafgesetzbuch: "Auf die Einhaltung des § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) ist zu achten." Dieser Paragraph sieht bis zu drei Jahren Haft vor, wenn beispielsweise eine Hymne verunglimpft wird. "Verstörend" nannte den Satz des Ministeriums die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband beklagte: "Das zeigt, welcher Geist dahintersteckt."

Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) räumt jetzt ein: Nach nochmaligem Lesen verstehe sie, dass dieser Hinweis teilweise "als Drohung aufgenommen werden konnte". Ihr Ministerium werde deshalb noch mal klarstellen, "dass das nicht als Drohung zu verstehen ist, sondern als Hilfestellung".

Künftig sind zwei Hymnen Pflicht

Die Hymnenpflicht geht zurück auf eine Forderung des CSU-Parteitags vom Dezember, die sich Parteichef und Ministerpräsident Markus Söder zu eigen machte. Ministerin Stolz betonte im Januar, eine Pflicht sei "nicht entscheidend", setzt sie jetzt aber um.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 müssen bei festlichen Schulveranstaltungen mindestens zwei Hymnen "in würdig-feierlicher Weise in den Festakt integriert werden": die Bayernhymne sowie entweder die deutsche National- oder die Europahymne.

Stolz: Hinweis zeigt "Bedeutung der Hymne"

Nach einer Kabinettsitzung in München bekräftigt Stolz nun, die Hymnenpflicht sei "in Absprachen mit der Schulfamilie" konzipiert worden. Der Wunsch, auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und das Strafgesetzbuch hinzuweisen, sei auch aus der Schulfamilie gekommen. "Für mich zeigt der Hinweis nochmal vor allem die Bedeutung der Hymne auf", erläutert die Ministerin. "Sie ist so wertvoll, dass sie sogar strafrechtlich geschützt ist. Sie ist ein hohes Gut."

Zugleich verteidigt Stolz die neue Regelung. Eine Hymne sei "wirklich geeignet, den Zusammenhalt und die Gemeinschaft zu stärken". Sie habe immer gesagt, dass für sie nicht die Pflicht entscheidend sei, sondern die Auseinandersetzung mit der Hymne. Für die Schulen gebe es jetzt ein Jahr Vorlaufzeit, sie müssten auch nicht drei, sondern nur zwei Hymnen abspielen.

Realschullehrer: Drängendere Themen

Nach Meinung der Grünen-Bildungssprecherin im Landtag, Gabriele Triebel, zeigt der Verweis auf das Strafgesetzbuch ein tiefes Misstrauen gegenüber Schülerinnen, Schülern und Schulen. "Dabei bleibt es, trotz aller Beschwichtigungsversuche von Seiten der Ministerin." Triebel fordert, jede Schule solle selbst entscheiden, "ob sie bei der Abschlussfeier die Hymne spielt oder nicht".

Auch aus Sicht des Bayerischen Realschullehrerverbands (brlv) wäre ein Hinweis auf das Strafgesetzbuch nicht erforderlich gewesen. "Eine solche Formulierung entspricht eigentlich nicht dem Kommunikationsstil, der in den vergangenen Jahren in den Schreiben des Kultusministeriums gepflegt wurde." Für den brlv seien aber andere Themen gerade deutlich drängender als eine Hymnenpflicht, zum Beispiel die Entscheidung der bayerischen Koalition, in diesem Jahr an den Schulen keine neuen Stellen zu schaffen.

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