Ein Kontrolleur lässt sich von einem Fahrgast den Fahrschein zeigen. Er hat ein entsprechendes Lesegerät in der Hand. Eine Szene aus Nürnberg.
Ein Kontrolleur lässt sich von einem Fahrgast den Fahrschein zeigen. Er hat ein entsprechendes Lesegerät in der Hand. Eine Szene aus Nürnberg.
Bild
Fahrkartenkontrolle im ÖPNV
Bildrechte: Daniel Karmann/dpa
Schlagwörter
Bildrechte: Daniel Karmann/dpa
Videobeitrag

Fahrkartenkontrolle im ÖPNV

Videobeitrag
>

Kein Gefängnis mehr bei Fahren ohne Ticket?

Kein Gefängnis mehr bei Fahren ohne Ticket?

Keine strafrechtliche Verfolgung mehr für Menschen, die beim Fahren ohne Ticket erwischt werden. Diesen Vorschlag hat Bundesjustizministerin Hubig erneuert. Die bayerischen Verkehrsunternehmen lehnen den Vorstoß der Ministerin größtenteils ab.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Die Debatte ist nicht neu, aber wird nach wie vor emotional geführt. Mit ihrem Interview für die Neue Osnabrücker Zeitung hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) das Thema Schwarzfahren wieder aufgegriffen. Sie zweifelt den Sinn der bisherigen Praxis von sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen für Menschen an, die Strafgelder für Schwarzfahren nicht zahlen können. In diesem Zusammenhang verwies die Ministerin darauf, dass solche Verfahren viele Ressourcen in der Justiz binden würden, die anderswo sinnvoller eingesetzt werden könnten. Die Koalition in Berlin habe sich auf eine "Modernisierung des Strafrechts" für diese Legislaturperiode geeinigt.

Droht ein neuer Koalitionszwist?

Prompter Widerspruch kommt vom Koalitionspartner: Der Vizechef der CDU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, sagte der Rheinischen Post, das Thema sei ausführlich besprochen und dann verworfen worden. Eine gesetzliche Änderung und Straffreiheit für Schwarzfahrer "treibt die Kosten für die Ehrlichen in die Höhe." Doch es gibt auch weniger ablehnende Stimmen. Bayerns früherer Justizminister, Winfried Bausback, nun stellvertretender CSU-Fraktionschef im Landtag, hält eine Abstufung für einen denkbaren Weg: "Wer einmal oder wenige Male ohne Fahrschein fährt, muss dafür nicht zwingend strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden." Anders verhalte sich das laut Bausback mit "notorischen Schwarzfahrern, die weiterhin angemessen sanktioniert werden müssen."

Arme Menschen können sich Fahrscheine nicht leisten

Pluspunkte erhält der Vorstoß der Bundesjustizministerin beispielsweise bei der Initiative "Freiheitsfonds", die Geld sammelt, um Menschen zu ermöglichen, von einer Haftstrafe früher aus dem Gefängnis zurückzukehren. Leonard Ihßen, Sprecher der Initiative, findet, dass Fahren ohne Fahrschein unverhältnismäßig stark bestraft werde. Er spricht sogar vom "dümmsten Gesetz Deutschlands": 9.000 Menschen würden jedes Jahr unnötigerweise im Gefängnis landen, so Ihßen. Er nennt das Beispiel einer 24-jährigen Frau aus München, die zu einer Haftstrafe von 580 Tagen verurteilt worden war. Die Initiative bezahlte für Ihre Freilassung 8.700 Euro. Im Vergleich dazu, so rechnet es Ihßen vor, hätte dem Freistaat Bayern die Unterbringung der Frau in Haft 116.000 Euro gekostet.

Regelung bundesweit unterschiedlich

Wie Schwarzfahrer zu sanktionieren sind, wird inzwischen bundesweit durchaus unterschiedlich gehandhabt. Die Stadt Bremen stellt schon seit 2022 keine Strafanträge mehr und hat den Preis für ein Monatsticket für von Armut betroffene Menschen, die mehrfach bei einer Kontrolle ohne Fahrschein angetroffen wurden, auf 10,50 Euro gesenkt. Auch in Halle/Saale hat der Stadtrat mit knapper Mehrheit entschieden, keine Strafanträge mehr zu stellen. Das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro wird allerdings weiterhin fällig, wird jemand beim Schwarzfahren erwischt.

Bayerische Verkehrsunternehmen wollen Straftatbestand behalten

Die Abschaffung des Straftatbestandes für Schwarzfahren würde zu einem organisatorischen Problem führen, führt Maximilian Kaltner von der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) aus. Es würde die rechtliche Grundlage wegfallen, jemanden festzuhalten, um die Personalien festzustellen und notorische Schwarzfahrer auszumachen. Wie in München wird auch bei der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) bei einem einmaligen Vergehen noch keine Anzeige erstattet. Dies geschehe, so Cornelia Wagner vom WVV, erst bei Mehrfachtätern. Ein genereller Verzicht auf Strafanzeigen komme aber nicht in Frage. "Eine solche Entkriminalisierung würde zu einem Anwachsen der Schwarzfahrerquote führen und letztlich unsere ohnehin bescheidene Einnahmesituation zusätzlich belasten", sagt Wagner voraus.

Bernd Rosenbusch, Geschäftsführer des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV), geht es vor allem um die nötige Abschreckung: "Wir gehen von Verlusten durch Schwarzfahren in Höhe von 40-80 Mio. Euro pro Jahr im MVV aus. Da darf Betrug nicht verlockend sein."

Polizei befürchtet Nachahmer

Jürgen Köhnlein, bayerischer Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, befürchtet eine "gefährliche Signalwirkung" und warnt vor einer möglichen "Bagatellisierung", falls es zu einer Umstellung kommen sollte. In diesem Fall geht die Polizeigewerkschaft auch nicht von weniger Aufwand aus, da auch Ordnungswidrigkeiten bearbeitet werden müssten.

Die Diskussion hat wieder Fahrt aufgenommen. Die Verkehrsunternehmen verweisen allesamt auch auf ihre Angebote, mit denen ein reduzierter Fahrpreis möglich ist, wie z.B. der Nürnberg-Pass oder die Monatskarte S für Bürgergeldempfänger im Bereich des MVV. Die Kontrollen zeigen aber auch: Es sind nicht nur ärmere Menschen, die ohne Fahrkarte unterwegs sind.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!