Seit drei Jahren müssen Betriebe in der baden-württembergischen Universitätsstadt Tübingen Steuern auf Einweg-Verpackungen bezahlen. Ob sie die Kosten auf ihre Kunden umlegen, bleibt ihnen selbst überlassen. Konstanz ist dem Beispiel Tübingens vor Kurzem gefolgt, und auch die Stadt Freiburg plant eine Verpackungssteuer.
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In Bayern dagegen hat die Staatsregierung diesen Sonderabgaben auf Verpackungen nun einen Riegel vorgeschoben – mit einem Verpackungssteuer-Verbot. Massive Kritik daran kommt nicht nur von der Grünen-Fraktion und der Deutschen Umwelthilfe, sondern auch vom Bayerischen Städtetag.
Städtetag: Unzulässiger Eingriff in Finanzhoheit
Städtetags-Geschäftsführer Bernd Buckenhofer hat dabei zwei Kritikpunkte: Erstens sei das Verbot ein "unbegründeter und überzogener" Eingriff in die kommunale Finanzhoheit. Die sei immerhin verankert in der Bayerischen Verfassung wie auch im Grundgesetz.
Ihn ärgert, dass die Staatsregierung bereits zum dritten Mal innerhalb von zehn Jahren massiv in die Finanzplanung der Städte und Gemeinden eingreife – zu deren Lasten: So seien bereits die Straßenausbaubeiträge abgeschafft sowie die Übernachtungssteuer verboten worden. Von einer "Entmündigung der Kommunen" spricht mit Blick auf die Verpackungssteuer auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Weniger Anreize zur Müllvermeidung
Buckenhofers zweites Argument: Mit dem Verbot der Verpackungsteuer werde den Städten eine Möglichkeit genommen, "Anreize zur Müllvermeidung" zu schaffen. Müll, unter dem die Menschen in den Städten bereits litten: "Weggeworfene schmutzige Pizza-Kartons, Sushi-Verpackungen und Kaffee-Becher auf Straßen und Plätzen" – all das verursache steigende Kehr- und Entsorgungskosten. Diese bezahlen am Ende die Kommunen.
Das kritisiert auch die Grünen-Fraktion: Einnahmequellen würden verboten, gleichzeitig aber keine höhere finanzielle Unterstützung trotz Milliardenüberschusses gewährt.
Staatsregierung: Neue Steuer versus Bürokratieabbau
Die Staatsregierung ihrerseits begründet das Verbot ebenfalls mit zwei Argumenten. Erstens wolle man Bürger und Betriebe nicht mit neuen Abgaben belasten, erläutert Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW): "Unsere Betriebe brauchen keine neuen Belastungen, sie brauchen freie Hand, um das Geschäft in Schwung zu halten."
Und zweitens, so Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) würden zusätzliche Steuern im Widerspruch zum Bürokratie-Abbau stehen. Der Verwaltungsaufwand wäre enorm, solche Steuern brächten "wenig Ertrag", seien aber "mit hohem Aufwand" verbunden, ergänzt Innenminister Joachim Herrmann (CSU).
Verfassungsgericht sieht kein Problem bei Verpackungssteuer
Als erste Kommune in Deutschland hatte die Stadt Tübingen eine Steuer auf Verpackungen eingeführt. Dagegen legte eine Fastfood-Kette Verfassungsbeschwerde ein, bekam Anfang des Jahres vom Bundesverfassungsgericht aber nicht recht. Inzwischen haben auch weitere Kommunen eine Verpackungsteuer eingeführt oder planen dies.
Auch einige bayerische Kommunen hatten sich interessiert gezeigt, beispielsweise Regensburg und Schwabach. In Bayern wird es nach der Kabinettsentscheidung gestern aber erst einmal nicht dazu kommen.
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