Ein Blitzlichtgewitter bricht über die beiden Angeklagten herein, als sie in Handschellen in den Gerichtssaal geführt werden. Der ehemalige Angestellte der Stadt Kempten verbirgt sein Gesicht hinter einem Aktenordner, seine Ehefrau verzichtet darauf. Kurze Zeit später räumen die beiden vor dem Landgericht Kempten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vollumfänglich ein.
Demnach geht es um gewerbsmäßigen Diebstahl: Rund 1,9 Millionen Euro in Münzen soll der 40-jährige Angeklagte entwendet und zusammen mit seiner Frau in die eigene Tasche gesteckt haben. Als Mitarbeiter des städtischen Bauhofs war er damit beauftragt, die Parkautomaten zu leeren und zu warten. Dabei hat er laut Anklage das Geld aus den Parkautomaten entnommen und auch an seine Ehefrau weitergegeben.
Ehepaar gesteht die Taten
Insgesamt wirft die Staatsanwaltschaft dem Ehepaar, das seit November in Untersuchungshaft sitzt, Diebstahl in über 800 Fällen über einen Zeitraum von einem Jahrzehnt vor. Mehr als 500 davon seien bereits verjährt. Weil es um so viele Fälle geht, könne der Angeklagte zwar nicht alle im Einzelnen bestätigen – dennoch räumte er die Taten ein. Anfangs habe er Münzen bei Fehlern an den Automaten entnommen. Dies habe sich aber rasch gesteigert, bis er schließlich ganze Geldkassetten entnommen habe. Unter Tränen beteuerte der Mann, dass er seine Taten bereue und durch den Prozess auf einen Neuanfang hoffe.
Auch seine Frau gestand vollumfänglich: Von ihrem Anwalt ließ sie eine Erklärung verlesen, wonach sie sich zwar ähnlich wie ihr Mann nicht mehr an Details und Beträge erinnern könne, die Taten aber als zutreffend und plausibel bezeichnete. Ohne einander hätten sie das nicht machen können, hieß es in der Erklärung. Allerdings habe sie nicht von Anfang an Kenntnis gehabt und ihren Mann auch nicht angestachelt.
13 Tonnen Münzgeld
Die Angeklagte selbst sagte nach der verlesenen Erklärung, dass ihr Mann am Anfang nach Hause gekommen sei und gesagt habe, dass das Geld aus der Brunnenreinigung stamme und er es mit nach Hause nehmen dürfe. Dann habe sie aber Eins und Eins zusammengezählt – und mitgemacht. Sie habe das Geld zu Supermärkten in Kempten, Füssen und Kaufbeuren gebracht und dort an Automaten in Lebensmittel-Gutscheine umgetauscht. Ihr Mann habe es bei der Bank eingezahlt.
13 Tonnen Münzgeld waren es laut des zuständigen Sachbearbeiters bei der Kriminalpolizei, die über die Jahre zur Bank getragen wurden. Ganz allein hätten sie dabei nicht gehandelt, erklärte der Angeklagte: Der ehemalige Stadtmitarbeiter sagte aus, auch seine Schwiegermutter, sein Schwager und eine dritte Frau hätten gegen Bezahlung Geld auf ihre Konten eingezahlt.
Laxer Umgang bei Leerung und Wartung?
Aufmerksam verfolgen dürfte man die Verhandlung auch bei der Stadt Kempten: Aktuell untersucht eine Kommission in ihrem Auftrag, wie es dem Angeklagten gelingen konnte, das Geld unbemerkt zu stehlen. In einem Zwischenbericht identifizierte diese etwa die Wartung der Automaten als mögliche Schwachstelle, da sie anders als die Leerung von nur einem Mitarbeiter allein ausgeführt worden sei. Eine Einschätzung, die der Angeklagte in seiner Aussage vor Gericht bestätigte: Bei Fehlermeldungen sei er allein am Parkautomaten gewesen.
Seine Schilderungen gehen aber noch weiter. Wenn kein Kollege verfügbar war, habe er die Automaten auch allein geleert, zudem habe jeder Bauhofmitarbeiter Zugang zum Schlüsselkasten gehabt. Kollegen des Angeklagten bestätigten dieses Bild teilweise: Sie berichteten als Zeugen vor Gericht insgesamt von einem relativ laxen Umgang beim Leeren und Dokumentieren der Vorgänge im Zusammenhang mit den Parkscheinautomaten. So seien etwa fortlaufende Nummern der Quittungen aus den Automaten nicht erfasst worden.
Bis zu zehn Jahre Gefängnis
Die Kommission soll bald ihren Abschlussbericht vorlegen, für die Verhandlungen sind zwei weitere Termine angesetzt. Das Urteil wird voraussichtlich noch im Mai fallen. Den Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft. Ob die Stadt das verlorene Geld aber zurückbekommt, bleibt unterdessen fraglich: Das Geld sei komplett ausgegeben, erklärte der Angeklagte - für Luxusgüter wie Taschen, Parfüm, Schuhe und Autos.
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