Mit dem Verbot von Lachgas für Minderjährige reagiert die Politik auf den stark gestiegenen Konsum als Partydroge und die zunehmenden medizinischen Notfälle. Das Gesetz wurde ohne Gegenstimmen verabschiedet. AfD und Linke enthielten sich allerdings.
Über das Thema Lachgas und K.-o.-Tropfen berichtete BR24. Mit dabei waren: Suchtforscher Prof. Dr. Bernd Werse, die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) und Siegfried Gift, Suchtberater und Sozialpädagoge bei Condrobs. (externe Links)
Die Sendung zum Nachsehen befindet sich eingebettet über dem Artikel.
Erwerb verboten
Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O) ist künftig für Kinder und Jugendliche verboten. Der Bundestag hat dazu ein Gesetz verabschiedet, das den Erwerb und Besitz für Minderjährige verbietet. Auch der Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten wird sogar komplett untersagt.
Für Jugendliche bedeutet das zusammengefasst: kein Kauf, kein Besitz zu Konsumzwecken, keine Bestellung im Netz.
Der Stoff, der in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel zum Einsatz kommt, wird in dem Fall über Luftballons eingeatmet, was den Konsumenten einen berauschenden Kick gibt. Die Wirkung hält allerdings nur sehr kurz an. Dabei kann es zu Halluzinationen und Bewusstlosigkeit kommen, längerfristig drohen schwere Hirnschäden und Lähmungen.
Beschränkungen auch für K.-o.-Tropfen
Einschränkungen wurden im selben Zuge auch für K.-o.-Tropfen beschlossen, diese sind auch als "Vergewaltigungsdroge" bekannt. Durch die Industriechemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO), die in Getränke geträufelt werden, verlieren Opfer das Bewusstsein. Das nutzen die Täter dann für Sexualdelikte oder Diebstähle. GBL und BDO in hoch dosierter Form sind deshalb in Zukunft verboten. Die industrielle Anwendung bleibt in geringeren Dosen allerdings unter Auflagen zulässig.
Auch beim Lachgas-Verbot gibt es Ausnahmen: Für Käufer über 18 Jahre sind kleinere Kartuschen mit maximal 8,4 Gramm Füllmenge weiterhin erlaubt, weil sie unter anderem zum Aufschäumen von Schlagsahne dienen.
Bayern begrüßt Verbot
Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach äußerte sich im BR-Interview positiv zum geplanten Verbot von Lachgas als Partydroge. Die CSU-Politikerin betonte die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung und verwies auf Präventionsprogramme, die in Bayern bereits existierten, um junge Menschen über die gesundheitlichen Risiken von Drogen aufzuklären. Gerlach betonte, dass Verbote sensibel umgesetzt werden müssten, um nicht ungewollt Interesse am Konsum zu wecken.
Bayern hatte das Verbot bereits im Vorfeld unterstützt, insbesondere um Minderjährige zu schützen, die Lachgas zunehmend als Partydroge nutzen. Ein spezielles Programm namens "Mindzone" soll Jugendliche über die Auswirkungen von Drogen auf den Körper informieren.
Auch das Verbot von K.-o.-Tropfen hält Bayerns Gesundheitsministerin für notwendig und längst überfällig, um gezielte chemische Angriffe meist auf Frauen zu verhindern.
Im Video: Bundestag beschließt Verbot der Partydroge Lachgas
Bundestag beschließt Verbot der Partydroge Lachgas
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