Lachgas - klingt harmlos, ist es aber nicht. Unter Jugendlichen hat sich der Stoff zu einer gefährlichen Partydroge entwickelt. Das Gas, das die Lebensmittelindustrie zum Beispiel zum Aufschäumen von Sahne einsetzt, wird meist aus kleinen Kartuschen oder Spendern in Luftballons gefüllt und eingeatmet. Es folgt ein kurzer Kick, der lebensgefährlich sein kann und Langzeitfolgen mit sich bringt. Der Bundestag hat nun ein Gesetz mit Verboten und Beschränkungen beschlossen, die auch für die sogenannten K.-o.-Tropfen gelten.
Lachgas - schneller Kick und langfristige Schäden
Chemisch heißt das farblose Gas N₂O (Distickstoffmonoxid). Es ist ein leichtes Betäubungsmittel gegen Ängste und Schmerzen. Manche Zahnärzte setzen es ein, es wird aber mehr und mehr auch als Partydroge genutzt. Es folgt ein kurzer Kick, der Entspannung, Halluzinationen und Lachanfälle auslösen kann. Die Wirkung hält nur wenige Minuten.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt davor, Lachgas zu konsumieren. Kurzfristig drohen Bewusstlosigkeit und Lähmungen. Langfristig drohen Schäden an Hirn und Nervensystem.
Bundesregierung verbietet Lachgas
Der Bundestag hat nun weitreichende Beschlüsse gefasst: Das Parlament stimmte in der Nacht zum Freitag für eine Änderung des "Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes". Es umfasst künftig auch Lachgas sowie zwei Substanzen, die als K.-o.-Tropfen eingesetzt werden. Damit sind Handel und Herstellung von Lachgas und K.-o.-Tropfen künftig verboten, die Verwendung der Stoffe als Industriechemikalien, in der Wissenschaft und als Arzneimittel bleibt aber erlaubt.
Problematisch bleibt, dass Lachgas und die Chemikalien der K.-o.-Tropfen in großen Mengen in der Industrie eingesetzt werden. An die Stoffe heranzukommen, ist also nicht besonders schwer. Deshalb gilt künftig ein Verbot für Minderjährige und Händler. Lachgas und bestimmte Chemikalien dürfen daher nicht mehr online und an Selbstbedienungsautomaten verkauft werden. Für Volljährige gilt künftig, dass ein Einkauf maximal zehn Kartuschen mit 8,4 Gramm beschränkt wird.
Polizeigewerkschaft begrüßt das Verbot
Der Lachgas-Konsum habe vor allem in der Diskothekenszene massiv zugenommen, so die Gewerkschaft der Polizei. Das liege nicht zuletzt an der bisher unregulierten Verfügbarkeit. Grundsätzlich begrüßt die Gewerkschaft die Gesetzespläne zwar, fordert aber auch eine bundesweite Aufklärungsoffensive. Und fraglich sei, ob die noch zulässige Füllmenge niedrig genug ist - sie entspreche etwa dem Volumen eines Luftballons und könnte leicht zu Konsumzwecken missbraucht werden. Die Bundesärztekammer warb daher für eine Beschränkung der Abgabemenge und forderte auch ein Verbot für jede Form von Werbung und Sponsoring.
Streeck: K.-o.-Tropfen sind ein "Mittel gezielter chemischer Gewalt"
Strikte Beschränkungen sollen auch für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) kommen. Beide sind als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden können. Nach einigen Minuten wird Opfern dadurch schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen die Wirkungszeit der Tropfen zum Beispiel für Sexualdelikte oder Raub. Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) sprach von "einem Mittel gezielter chemischer Gewalt". Inverkehrbringen, Handel und Herstellung beider Substanzen werden nun verboten.
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