Ein Arbeiter montiert ein Tempo-30-Schild an der Landshuter Allee an.
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Bildrechte: picture alliance/dpa | Peter Kneffel
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Landshuter Allee in München: Tempo 30 bleibt dauerhaft

Landshuter Allee in München: Tempo 30 bleibt dauerhaft

Die Stickoxidwerte an der Landshuter Allee in München liegen zwar unter dem EU-Grenzwert, aber noch nicht deutlich genug. Deswegen hat OB Krause dort nun dauerhaft 30 km/h angeordnet und damit weitere Klagen von Anwohnern verhindert.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Zwischen 80.000 und 90.000 Fahrzeuge fahren täglich auf der Landshuter Allee in München. Die Stickoxidwerte (NOX) haben sich dort zwar verbessert, liegen aber noch nicht deutlich genug unter dem EU-weiten Grenzwert: Zwischen Januar und Mai lagen sie im Mittel bei 37 beziehungsweise 38 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm.

Nach OB Entscheidung: DUH will Klagen einstellen

Münchens Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) ordnete nun an, diese Geschwindigkeitsbegrenzung dauerhaft an der Landshuter Allee zu belassen. "So lange Grenzwertüberschreitungen da sind oder drohen, ist die Maßnahme Tempo 30 notwendig", begründete er seine Entscheidung bei einer Pressekonferenz. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reagierte erfreut und kündigte an, laufende Klageverfahren beim Münchner Verwaltungsgericht einzustellen.

Reiters Tempo-50-Entscheidung und juristische Folgen

Damit endet eine juristische Hängepartie, die im Januar kurz vor Beginn der heißen Phase des Kommunalwahlkampfes ihren Anfang genommen hatte. Damals hatte Krauses Vorgänger Dieter Reiter (SPD) Tempo 30 aufgehoben und über Nacht wieder Tempo-50-Schilder an der Landshuter Allee aufstellen lassen – ohne eine dafür notwendige Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Reiter begründete den Schritt damals mit deutlich verbesserten Luftwerten.

Gerichte erzwingen Rückkehr zu Tempo 30

Zwei Anwohner klagten daraufhin mit Unterstützung der DUH auf Wiedereinführung von Tempo 30 und bekamen vor dem Verwaltungsgericht Recht. Die Stadt legte Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein und beantragte zugleich, Tempo 50 bis zur endgültigen Entscheidung stehen zu lassen. Die Richter widersprachen der Stadt und verpflichteten sie, bis zum Abschluss des Verfahrens wieder Tempo 30 anzuordnen.

Krause hebt alte Tempo-50-Anordnung auf

Obwohl die Stadt daraufhin wieder Tempo 30-Schilder aufstellte, blieb Reiters Tempo 50-Anordnung zumindest formal bestehen. Sie konnte aber aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes nicht mehr durchgesetzt werden. Mit Krauses aktuellem Beschluss wurde Reiters Anordnung nun rückgängig gemacht.

EU halbiert Grenzwert ab 2030

Unterdessen steht schon eine weitere Verschärfung der Grenzwerte durch EU-Vorgaben im Raum. Momentan muss die Stadt im Jahresschnitt einen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft einhalten. Die EU hat allerdings im Oktober vergangenen Jahres einen neuen Jahresmittelgrenzwert beschlossen. Demnach soll ab dem 01. Januar 2030 der Grenzwert von Stickstoffdioxid von bisher 40 auf dann 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft herabgesetzt werden. Was das für die Stadt bedeuten könnte, ist noch unklar.

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