Über die Erhöhung des Mindestlohns und der Auswirkungen berichtete BR24 mit BR-Korrespondent Hans-Joachim Vieweger in Berlin und mit Prof. Dr. Peter Haan (externer Link) vom DIW Berlin.
Die Sendung zum Nachsehen ist eingebettet über dem Artikel.
Der Mindestlohn steigt wie geplant zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später um weitere 70 Cent auf 14,60 pro Stunde. Das Bundeskabinett in Berlin hat diese Verordnung nun beschlossen.
Empfehlung der Mindestlohnkommission
Die Erhöhung des Mindestlohns wurde durch eine Empfehlung der Mindestlohnkommission beschlossen. Eine weitere Zustimmung durch Bundestag oder Bundesrat ist nicht nötig. Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung.
"Mit der zweistufigen Anhebung bekommen Millionen Beschäftigte spürbar mehr für ihre Arbeit - und die Unternehmen können die steigenden Kosten verantwortungsvoll über zwei Jahre verteilen", erklärte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss.
Wer bekommt mehr Lohn?
Besonders Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland sollen profitieren. Generell kommt die Erhöhung besonders dem Niedriglohnsektor zugute. Bereiche wie Einzelhandel, Gastronomie oder Logistik können sich über die Steigerung freuen, genauso wie Studierende, Minijobber, Teilzeitarbeitende und Rentnerinnen und Rentner mit Minijob.
Kritik an Erhöhung
Die Arbeitgeber hatten einen großen politischen Druck kritisiert. Kritik kam unter anderem auch Anfang des Jahres vom ifo-Präsidenten Clemens Fuest. Die aktuelle Wirtschaftslage würde die Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro nicht hergeben (externer Link). "Unsere Wirtschaftsleistung schrumpft seit zwei Jahren. Die durchschnittlichen Arbeitseinkommen steigen trotzdem, aber nicht annähernd im Umfang der geforderten Mindestlohnerhöhung.", sagte er.
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