Ein Selbstportrait von Vanessa Gilg.
Ein Selbstportrait von Vanessa Gilg.
Bild
Ein Selbstportrait von Vanessa Gilg.
Bildrechte: BR/ Barbara Leinfelder
Schlagwörter
Bildrechte: BR/ Barbara Leinfelder
Audiobeitrag

Ein Selbstportrait von Vanessa Gilg.

Audiobeitrag
>

Mordfall Vanessa: Resozialisierung des Täters vor Opferschutz?

Mordfall Vanessa: Resozialisierung des Täters vor Opferschutz?

Der Mörder der damals 12-jährigen Vanessa ist nach der Haft in Sicherungsverwahrung - doch er bekommt mittlerweile Freigang. Und der Vater des getöteten Mädchens kommt nicht zur Ruhe. Welche Rechte haben Hinterbliebene in so einem Fall?

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

Es ist der 11. Februar 2002: An diesem Rosenmontag wird die 12-jährige Vanessa in ihrem eigenen Bett mit einem Messer erstochen. Der Täter: Michael W., damals 19 Jahre alt. Er hatte sich als Tod verkleidet und war in das fremde Haus im schwäbischen Gersthofen eingedrungen. Vanessas Bruder schlief nebenan, die Eltern waren auf einem Faschingsball.

Die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg verurteilte W. wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren. Diese hatte er im Jahre 2012 verbüßt, seither befindet er sich in der nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung in der JVA Straubing. Jetzt gibt es Lockerungen für den Täter – und viele offene Fragen.

Lockerungen für Mörder: Vater der Ermordeten fühlt sich alleingelassen

Erich Gilg sitzt in der Küche seines Hauses in Gersthofen. Er ist ein ruhiger Mann mit freundlichen Augen und ruhiger Stimme. Aber seit er erfahren hat, dass der Mörder seiner Tochter jetzt Freigang bekommt, treibt es ihn um: "Vom Recht fühle ich mich allein gelassen", sagt er offen. Er habe über die explizite Anfrage seiner Anwältin von den Lockerungsmaßnahmen für Michael W. erfahren.

Nur wenn ein Opfer einen Antrag stellt, werde es darüber informiert, ob der Täter entlassen wird. Ansonsten könnte es theoretisch sein, dass der Mörder seiner Tochter morgens neben ihm beim Bäcker stehe - und er als Hinterbliebener vorher nichts davon erfährt.

Die Augsburger Opferanwältin Marion Zech bestätigt das. Sie hat schon viele Mordverfahren begleitet, oft auch Taten, wo Kinder getötet wurden. Sie weiß um die Gefühlslage der Hinterbliebenen: "Die meisten wollen wissen, kann das sein, dass ich dem Täter wieder über dem Weg laufe?" Sie habe jedoch auch Mandanten, die nach der Trauer um das Kind und dem oft langwierigen Gerichtsprozess nichts mehr wissen wollen, "die mir sogar verbieten, ihnen Infos zukommen zu lassen."

Vanessas Vater fordert gesetzliches Recht auf Informationen

Erich Gilg aber will mehr über den Mörder seiner Tochter wissen: Wann erhält er Freigang? Wie läuft das ab? Wie verhält er sich? Der Täter sei jetzt immerhin Mitte Vierzig. "Hat er erfolgreich eine Therapie absolviert, sodass keine Gefahr mehr ausgeht?" Gewaltopfer und Hinterbliebene müssten seitens der Justiz besser darüber informiert werden, wann die Täter wieder auf freien Fuß kommen, fordert Vanessas Vater.

Dem schließt sich Opferanwältin Isabel Kratzer-Ceylan an. "Ich fände es gut, wenn der Gesetzgeber nachjustieren würde." Die JVA sollte mitteilen müssen, wann der Täter entlassen wird oder Lockerungen bekommt. Wolle eine Familie das nicht, könne sie das festlegen lassen.

Komplexe Zuständigkeiten

Details zu erfahren wird zum einem erschwert, weil nicht nur eine Behörde zuständig ist, sagt Michael Rauh, Sprecher des Augsburger Landgerichts: "Die Zuständigkeiten sind durchaus komplex, weil es auch vom Vollzugsort abhängt." Entsprechende Anfragen und Anträge würden aber weitergeleitet, die Opferfamilien müssten sich "nicht ganz durch diesen Dschungel durchkämpfen."

Sicherungsverwahrung und Freigänge schließen sich nicht aus

Zum anderen hat das Recht des Täters auf Resozialisierung großes Gewicht. Einzelheiten, welche Lockerungsmaßnahmen dem Täter aktuell zugestanden werden, könne man daher nicht mitteilen, so ein Sprecher des für Vanessas Mörder zuständigen Gerichts in Regensburg auf Anfrage des BR. Nur soviel: Sicherungsverwahrung und Ausgänge eines Häftlings würden sich nicht ausschließen, Lockerungen seien in der Regel die Vorbereitung auf eine mögliche Freilassung, das Ganze ohnehin immer eine Einzelfallentscheidung. An erste Stelle stehe die Sicherheit der Allgemeinheit.

Hinterbliebene leiden ein Leben lang

Erich Gilg steht in Kontakt mit anderen Familien, deren Kinder Mordopfer wurden. Etwa mit der Familie von Natalie aus Epfach bei Landsberg, den Eltern der getöteten Nora aus Augsburg-Haunstetten, aber auch bundesweit. Würde es ein besseres Informationsrecht geben - das "wäre für viele eine Verbesserung ihres weiteren Lebens", sagt Gilg.

Denn er werde lebenslang mit Vanessas gewaltsamen Tod umgehen müssen, auch mit der Erinnerung an die letzten Minuten mit seiner Tochter: "Das ist eingebrannt. Ich hab sie im rechten Arm liegen gehabt, hab versucht, sie zu beatmen. Aber die Atemluft ist über die Stiche in der Lunge nach außen gegangen. Wenn ich die Nase so hochziehe, ist der Geruch wieder da. Das ist immer da."

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!