Im Mordprozess um einen ehemaligen Arzt des Kelheimer Krankenhauses könnte es eine Wende geben. Die Verteidigung des angeklagten Mediziners hat vor dem Landgericht Regensburg eine Aufhebung des Haftbefehls beantragt – hilfsweise eine Außervollzugsetzung.
Die Anwälte sehen aufgrund der Ausführungen mehrerer Gutachter keinen dringenden Tatverdacht auf ein vorsätzliches Tötungsdelikt an einem 79-jährigen Patienten durch den Arzt. Gleichzeitig muss das Gericht derzeit über einen Befangenheitsantrag entscheiden. Den haben ebenfalls die Verteidiger des Arztes gegen drei Gutachter gestellt. Sie waren beauftragt, die Todesursache des 79-jährigen Patienten festzustellen.
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Sachverständige der Verteidigung kommen zu anderer Todesursache
Nach Ansicht der Anwälte gab es bei der Gutachtenerstellung ein "unprofessionelles und einseitiges Vorgehen". Sie kritisieren unter anderem, dass nicht alle relevanten Unterlagen berücksichtigt wurden. Die Verteidigung ließ ein Gegengutachten erstellen. Dabei kommen die beiden Sachverständigen zu dem Schluss, dass der Patient nicht wegen einer Morphingabe zu Tode kam, wie es die drei Gutachter im rechtsmedizinischen Befund annehmen. Vielmehr gehen sie von einer Lungenembolie als Ursache aus, verursacht durch eine Thrombose aufgrund des wochenlangen Liegens des Patienten auf der Intensivstation.
Leiche wurde nie obduziert
Eine Obduktion der Leiche oder eine toxikologische Untersuchung hatte es nicht gegeben. Bei dem Prozess geht es unter anderem um die Frage, ob die Voraussetzungen für die Umstellung auf eine palliative Behandlung beim Patienten gegeben waren, beziehungsweise, ob das konkrete Einverständnis des Vorsorgebevollmächtigten dafür vorlag. Daneben stellt sich die Frage, ob eine Morphingabe gerechtfertigt war – und wenn ja, in welcher Höhe. Der Patient hatte schon zuvor starke Schmerzmittel bekommen.
Ein graphologisches Gutachten ergab, dass sich die Schrift der Eintragung einer höheren Dosis Morphin in den Patientenunterlagen von der Schrift der Eintragung einer niedrigeren Dosis durch den angeklagten Arzt unterscheidet. Die Verteidigung stellte daraufhin Strafanzeige gegen eine Pflegekraft der Klinik wegen Urkundenfälschung, falscher Verdächtigung und versuchten oder vollendeten Totschlags.
Gericht muss über Anträge beraten
Die Staatsanwaltschaft Regensburg wirft dem Mediziner in ihrer Anklageschrift vor, den 79-jährigen Patienten im Juli 2022 durch eine Überdosis Morphin ermordet zu haben. Sie sieht laut Anklage die Merkmale der Heimtücke und niedrigen Beweggründe erfüllt. Das Gericht muss nun über die Anträge der Verteidigung beraten und den nächsten Verhandlungstermin festsetzen.
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