Kühlschrank mit Getränken in einem Kioska an der Münchner Schellingstraße.
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München setzt Bier-Verkaufsverbot im Uni-Viertel außer Vollzug

München setzt Bier-Verkaufsverbot im Uni-Viertel außer Vollzug

Nach Protesten von Anwohnern hatte München ein Verkaufsverbot für Flaschenbier an Kiosken im Univiertel verhängt. Jetzt rudert die Landeshauptstadt überraschend zurück: Das Verbot werde "bis auf Weiteres außer Vollzug gesetzt".

Die Proteste gegen das Flaschenbier-Verkaufsverbot ab 22 Uhr im Uni-Viertel zeigen Erfolg: Das Verbot, das fünf Kioske betraf, werde "bis auf Weiteres außer Vollzug gesetzt", teilte zweiter Bürgermeister Dominik Krause (Grüne) am frühen Abend mit.

Zweiter Bürgermeister betont "Freiräume für junge Menschen"

Man wolle nun "eine gute Lösung" finden, welche die Interessen der Anwohner wahre und gleichzeitig "Freiräume für junge Menschen erhält". Diese bräuchten Räume, "wo sie sich aufhalten und feiern können, das gilt insbesondere für das Uni-Viertel". Viele könnten sich Kneipen und Bars "schlicht nicht leisten", so Krause. Günstige Alternativen wie Kioske seien deshalb wichtig, "um Gemeinschaft unabhängig vom Geldbeutel zu ermöglichen".

Ab kommenden Freitag soll es nun auch nach 22 Uhr wieder Flaschenbier bei den Kiosken geben. Auch das Verbot zum Verkauf von To-Go-Alkohol ab 22 Uhr für eine konzessionierte Gaststätte wird dann vorerst außer Vollzug gesetzt.

Uni-Viertel: Das plant die Stadt, um auf die Bedürfnisse der Anwohner einzugehen

Allerdings zeigt Krause auch Verständnis für die Anwohner. Es sei "inakzeptabel, wenn Bürgersteige mit Glasscherben übersät sind und Hinterhöfe und Hauseingänge als Toiletten missbraucht werden".

Deshalb will der zweite Bürgermeister veranlassen, dass die Straßenreinigung häufiger in den betroffenen Straßenzügen aktiv wird. Auch sollen das "Allparteiliche Konfliktmanagement" (AKIM) und die "Moderation der Nacht" (MoNa) nochmals verstärkt im Uni-Viertel eingesetzt werden. Gleichzeitig müssten die Kiosk-Betreiber Verantwortung übernehmen und für Ruhe sorgen, betont Krause.

Chips-Verbot? Nach 22 Uhr ohnehin begrenztes Warensortiment

Für den Fall, dass alles nichts nützt und die Belästigungen anhalten, kündigt der zweite Bürgermeister an, dass das Verkaufsverbot dann wieder vollzogen werde. Dieses "scharfe Mittel" sei auch nur zum Einsatz gekommen, "weil alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind", betont das Kreisverwaltungsreferat (KVR). Das Verbot sei notwendig gewesen, "damit das Recht der Anwohnenden auf Nachtruhe in den Fokus rückt". Im Übrigen weist das KVR darauf hin, dass entgegen verschiedener Medienberichte "nie ein Verbot für den Verkauf von Chips ausgesprochen" worden sei.

Vielmehr dürften Kioske in Bayern nach Ladenschluss aus rechtlichen Gründen ohnehin nur ein begrenztes Warensortiment verkaufen, so die Behörde: "Chips und harter Alkohol gehören nicht zum privilegierten Sortiment."

Im Video: Ein Hauch Berlin - Späti-Kultur schwappt nach München

Kunden in einem Späti
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Spätikultur schwappt nach München

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