Prozessunterlagen aus dem Jahr 2007
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Münchner "Parkhaus-Mord": Prozess wird eventuell neu aufgerollt

Münchner "Parkhaus-Mord": Prozess wird eventuell neu aufgerollt

Vor 16 Jahren wurde ein Mann wegen Mordes an seiner Tante verurteilt - jetzt wird der Prozess um den Münchner "Parkhausmord" möglicherweise neu aufgerollt. Das Landgericht Augsburg hat den Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten für zulässig erklärt.

Der Prozess um den "Parkhausmord" in München wird womöglich neu aufgerollt. Das Landgericht Augsburg hat den Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten wegen einer neuen Zeugenaussage und neuer Gutachten für teilweise zulässig erklärt.

Neffe saß wegen Mordes 17 Jahre lang im Gefängnis

Der Mann war 2008 wegen Mordes an seiner Tante zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, hatte seine Schuld aber immer bestritten. Im April 2023 wurde er nach fast 17 Jahren im Gefängnis auf Bewährung aus der Haft entlassen.

Der Tante gehörten mehrere Immobilien sowie ein Parkhaus in der Münchner Innenstadt. In ihrer Wohnung über dem Parkhaus war sie im Mai 2006 erschlagen worden.

Zeugen und Sachverständige werden angehört

Im nächsten Schritt wird nun ein nicht öffentliches "Probationsverfahren" durchgeführt, wie das Landgericht Augsburg erklärt. Dabei würden Zeugen und Sachverständige angehört und geprüft, ob eine Wiederaufnahme des Verfahrens gerechtfertigt sei. Erst danach werde entschieden, ob es eine neue Hauptverhandlung gebe.

Zeugin berief sich damals auf Zeugnisverweigerungsrecht

Zur neuen Zeugenaussage teilt das Landgericht Augsburg mit, dass die betreffende Zeugin schon in der Hauptverhandlung in München vernommen worden sei. Sie habe sich damals aber auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Auf Grundlage der neuen Angaben müsse man jetzt prüfen, ob eine andere Zeugin damals "zuungunsten des Angeklagten möglicherweise unvollständig zu verdächtigen Vorgängen unmittelbar vor der Tat aussagte".

Außerdem gebe es zwei neue Sachverständigengutachten zum Tatablauf, die möglicherweise neue Beweismittel darstellen. Eine "mögliche Auswirkung auf den Schuldspruch" sei nicht auszuschließen.

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