Revision gegen Urteil am Passauer Landgericht: Der Iraker, der vor einem Jahr mit dem Auto im Passauer Stadtzentrum in seine Ex-Frau und weitere Menschen gefahren ist, war zu acht Jahren Haft verurteilt worden – unter anderem wegen versuchten Mordes. Sowohl die Staatsanwaltschaft Passau als auch der Anwalt der Ex-Frau halten diese Strafe für den 49-Jährigen für zu niedrig und haben Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Die vorläufige Urteilsbegründung sei nicht überzeugend, sagt Sebastian Kahlert, Anwalt der Ex-Partnerin. Das Gericht wertete die Tat an der Ex-Frau als versuchten Totschlag, nicht als Mordversuch, wie bei der Freundin der Ex-Frau. "Die ist rechtlich problematisch", sagt Opferanwalt Kahlert. Er kritisiert, dass das Gericht den Begriff der Arglosigkeit möglicherweise falsch angewendet habe. Auch niedrige Beweggründe als Mordmerkmal hält Kahlert für naheliegend. Eine endgültige Bewertung sei aber erst möglich, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen. Dann werde sich zeigen, wie das Gericht argumentiert und wie eine Revision begründet werden kann, so Kahlert.
Angeklagter trat und schlug später auf Opfer ein
Selbst der Verteidiger des Mannes hatte eine höhere Strafe von bis zu neun Jahren und fünf Monaten ins Spiel gebracht. Viele Prozessbeobachter und Menschen im Netz sprechen von einem "Skandalurteil".
Der Fall hatte im Juni vergangenen Jahres für Entsetzen gesorgt: Der Mann war mit seinem Auto in eine Gruppe von Menschen gefahren, in der sich auch seine Ex-Partnerin und die gemeinsame Tochter befanden. Als die Frauen bereits verletzt am Boden lagen, trat und schlug er weiter auf sie ein. Beide erlitten zum Teil schwere Verletzungen und leiden bis heute unter den körperlichen und seelischen Folgen.
Vor Gericht schilderte die Ex-Partnerin zudem, der Iraker habe sie und ihre Kinder schon zuvor über längere Zeit tyrannisiert, beschimpft und geschlagen.
Bundesgerichtshof soll Urteil überprüfen
Nun soll der Bundesgerichtshof prüfen, ob das Urteil des Landgerichts Passau rechtlich Bestand hat. Bis zu einer Entscheidung können mehrere Monate vergehen.
Im Juni 2025 war der seit rund 25 Jahren in Deutschland lebende Iraker mit seinem Auto in der Grünaustraße auf seine Ex-Partnerin, deren Freundin und die gemeinsame Tochter zugefahren. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Rachemotiv aus. Die Ex-Partnerin hatte sich 2022 vom Angeklagten getrennt und zeitweise in einem Frauenhaus gelebt. Für den Mann galt ein Annäherungsverbot, außerdem war ihm das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter entzogen worden.
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