Schild mit der Aufschrift: "Leinenpflicht"
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Der Hund, der auf einem Spielplatz in Immenstadt eine Frau mit Kinderwagen angegriffen haben soll, muss nun generell an die Leine.
Bildrechte: BR/Sylvia Bentele
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Der Hund, der auf einem Spielplatz in Immenstadt eine Frau mit Kinderwagen angegriffen haben soll, muss nun generell an die Leine.

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Rottweiler-Attacke in Immenstadt: Auflagen für Hundebesitzer

Rottweiler-Attacke in Immenstadt: Auflagen für Hundebesitzer

Nachdem kürzlich ein Rottweiler-Mischling auf einem Spielplatz im Allgäu eine Frau mit Kinderwagen angegriffen haben soll, hat das Ordnungsamt nun reagiert. Der Hundebesitzer muss sich nun an einige Auflagen halten.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Laut Polizei hat ein Rottweiler-Mischling am vergangenen Wochenende auf einem Spielplatz in Immenstadt eine Frau mit Kinderwagen angegriffen. Die schwangere Mutter habe ihr elf Monate altes Kind noch aus dem Wagen nehmen können, sei aber beim Weglaufen gestürzt - alle seien aber unverletzt geblieben. Nun wurden Auflagen gegen den 37-jährigen Hundebesitzer erlassen.

Ordnungsamt ordnet Maulkorb- und Leinenpflicht an

So wurde unter anderem eine sofortige Maulkorbpflicht und eine generelle Leinenpflicht für den 13 Monate alten Rottweiler-Mischling angeordnet, teilt die Immenstädter Stadtverwaltung auf BR-Nachfrage mit.

Zudem wurde der Halter aufgefordert, den für diese Hunderasse erforderlichen Wesenstest vorzuziehen. Solche Tests sollen sicherstellen, dass Tiere keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen. Normalerweise seien diese Tests ab einem Alter von 18 Monaten vorgesehen, doch bei "diesem Einzelfall wurde nun eine vorgezogene Begutachtung durch einen Sachverständigen angeordnet", teilt die Stadtverwaltung mit.

Bei Verstößen gegen Auflagen könnte Hund im Tierheim landen

Der Halter müsse dem Ordnungsamt das Ergebnis des Tests dann mitteilen. Danach sollen weiteren Maßnahmen und Auflagen "geprüft und festgelegt" werden. Das bedeutet: Fällt der Hund durch den Wesenstest – oder verstößt der Hundebesitzer gegen die Auflagen – dann wird der Rüde dem Besitzer weggenommen und in einem Tierheim untergebracht, auf Kosten des Hundehalters.

Kein Bußgeld für Hundehalter

Der Mitteilung zufolge war der Hund – entgegen erster Meldungen der Polizei – bereits ordnungsgemäß bei der Stadt beziehungsweise beim Steueramt angemeldet. Ein Bußgeld sei darum nicht fällig.

Warum der Hund die schwangere Frau und den Kinderwagen mutmaßlich angegriffen hat, muss noch ermittelt werden. Die Stadt Immenstadt teilt mit, dass sie den Vorfall "zutiefst bedauere". Man nehme solche Vorfälle sehr ernst und setze alles daran, ähnliche Situationen zu vermeiden.

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