Ein Wegweiser ist beschriftet mit dem Aufdruck Bio-Landbau und Gentechnik als Symbolbild  - FOTOMONTAGE
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Bildrechte: picture alliance / SZ Photo | Wolfgang Filser
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Neue gentechnische Methoden vor der Zulassung

Neue gentechnische Methoden vor der Zulassung

Pflanzen, die mit neuen genomischen Verfahren (NGT) wie etwa der Gen-Schere CRISPR/Cas gezüchtet wurden, fallen in der EU künftig nicht mehr unter die Gentechnik-Gesetze. Sondern sie werden wie herkömmliche Pflanzen behandelt. Das ist umstritten.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Die Forscherin Larissa Barl arbeitet in einem Gewächshaus der Sicherheitsstufe 1 in Weihenstephan Dürnast – an Mais. Sie hat zwei Pflanzen in der Hand, bei einer ist ein Gen ausgeschaltet, erklärt die Forscherin. Diese Pflanze sei besonders wassernutzungseffizient, erklärt die Forscherin. Durch das ausgeschaltete Gen könne sie erforschen, "inwieweit das sich jetzt positiv auf die Wassernutzungseffizienz auswirkt".

Die Maispflanze, bei der das Gen mit Hilfe der sogenannten Genschere Crispr/CAS ausgeschaltet worden ist, unterscheidet sich kaum vom Wildtyp. Würde sie ihre Pflanze einem Biologen oder Biochemiker geben, so Barl, "er könnte sie nicht unterscheiden, weil diese kleinen Veränderungen genauso gut natürlich vorkommen".

Neue Gentechnik schneller als konventionelle Züchtung

Es gibt auch zufällige natürliche Mutationen – ausgelöst etwa durch Fehler bei der Zellteilung, UV-Strahlen, extreme Temperaturen oder Radioaktivität. Die neuen genomischen Techniken wie CRISP/Cas können Mutationen, die auch natürlich entstehen können, zielgerichtet und schneller erreichen als bei herkömmlicher Züchtung, erklärt Forscherin Barl. Entscheidend ist, dass es sich um wenige Veränderungen handelt und nur arteigene Gene betrifft.

Außerhalb der EU: Neue genomische Methoden Standard

Weil sie das bisher nur im hochgesicherten Gewächshaus machen darf, stößt die Doktorandin auf internationalen Konferenzen auf Unverständnis.

"Wenn ich meine Forschungsergebnisse in den USA präsentiere, kommt immer die Frage, ja warum wurden denn keine Feldversuche gemacht, und dann muss ich immer leider sagen, ja, leider ist das bei uns in Deutschland nicht so einfach möglich."

Bei der neuen EU-Regelung gehe es nur um minimal durch die Genschere veränderte Pflanzen, erklärt die Forscherin. Es gehe um das, "was im Rest der Welt schon nicht als genmodifizierter Organismus gilt, sondern einfach nur als eigentlich eine normale Pflanze". Diese minimal veränderten Pflanzen fallen in die Kategorie NGT (Neue Gentechnik) 1. Sie sollen künftig leichter zugelassen und nicht mehr extra gekennzeichnet werden – außer dem Saatgut.

Die Hoffnung der neuen Gentechnik: eine bessere Anpassung der Pflanzen an die Folgen des Klimawandels, ein geringerer Verbrauch an Ressourcen wie Wasser oder Stickstoff oder Resistenzen gegen Pflanzenkrankheiten.

Ist die Gentechnik-Freiheit des Öko-Landbaus gefährdet?

Im Ökolandbau dürfen weder NGT1-, noch NGT2-Pflanzen verwendet werden. Weil Saatgut auch weiter gekennzeichnet werden soll, können Öko-Landwirte auch zukünftig CRISPR/Cas-Saatgut vermeiden, heißt es bei der EU-Kommission. "Eine zufällige, technisch unvermeidbare Beimischung von NGT-Pflanzen in Öko-Produkten ist zulässig und gefährdet nicht ihren Bio-Status."

Bioverbände und Ökobauern sind dennoch größtenteils gegen die Neuregelung. Der Biogemüsezüchter und Saatgutvermehrer Urban Ewald hat große Zweifel, dass die Wahlfreiheit weiter besteht. "Wie das in der Praxis funktionieren soll, das konnte uns bis jetzt noch niemand sagen", erklärte er im BR. Schließlich seien diese Pflanzen dann nicht mehr im Labor und in keinem geschlossenen System, sondern in der Natur, in der Umwelt. Dann sei eine gentechnikfreie Landwirtschaft schlichtweg nicht mehr möglich, befürchtet der Bio-Saatgutvermehrer.

Patentierung von Neuzüchtungen noch nicht geklärt

Ökoverbände und der Bund Naturschutz sind ebenfalls gegen die Neuregelung. Sie befürchten das Ende der Vorsorgepflicht. Der Pflanzenbauexperte des Bayerischen Bauernverbands sieht zwar Vorteile der Änderung, weil sie eine Rechtsklarheit für Gentechnik schaffe. Insgesamt lehnt der BBV aber die Fassung des EU-Gesetzes ab, weil die Patentfrage nicht mitgeregelt wird, sagte der BBV-Pflanzenbauexperte Johann Graf auf Anfrage von BR24.

"Das größte Problem, das wir hier sehen, ist, dass es nicht gelungen ist, die Patentierbarkeit dieser Pflanzen oder des Verfahrens auszuschließen. Das ist eine Kernforderung, die wir seit Langem haben." Auf der einen Seite gibt es große Hoffnungen in die neue Gentechnik und eine leichtere Anwendung, doch es bleiben viele ungeklärte Fragen.

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