Das Vergabeverfahren für die Zelte beim Münchner Oktoberfest ist jetzt auf dem Prüfstand. Die Regierung von Oberbayern beschäftigt sich damit – auf Veranlassung eines Wiesnwirtes, der gerne ein größeres Zelt hätte.
Historisch gewachsene Art der Zeltvergabe
Alexander Egger betreibt mit seiner Frau das kleine "Münchner Stubn"-Zelt auf dem Oktoberfest. Seine Anwälte bestätigen, dass er sich als Geschäftsführer der WE Gutshof GmbH mittlerweile um Standplätze beworben hat, auf denen zwei große Zelte stehen: zum einen das Paulaner-Zelt, das in der Hand einer Brauerei ist und damit eigentlich als "gesetzt" gilt – und zum anderen das Schottenhamel-Zelt, das die gleichnamige Familie seit fast 160 Jahren führt. Sie muss sich jedes Jahr neu bewerben und wird dann nach einem Punktesystem bewertet.
Diese Art der Vergabe an Brauereien und Wirte ist historisch gewachsen. Die Stadt soll sich aber an das europäische Vergaberecht halten, fordert Alexander Egger. Die Standplätze müssten dann EU-weit ausgeschrieben werden. Vergangene Woche haben die Anwälte des Wirts nun eine "Nachprüfung ausschreibungsrelevanter Aspekte bei der Vergabe der Standflächen für die großen Festzelte" beantragt.
Schon länger Gerüchte über Klagen
Das hat die Regierung von Oberbayern, bei der die Vergabekammer Südbayern angesiedelt ist, auf BR-Nachfrage mitgeteilt. Die Stadt dürfe einstweilen keine Zulassungsverträge für das Paulaner- und das Schottenhamel-Zelt abschließen. Derzeit habe sie die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Die vergaberechtliche Nachprüfung kann insgesamt bis zu fünf Wochen – also bis 25. Mai – dauern und "bei besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten" verlängert werden, wie die Regierung von Oberbayern erklärt.
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer sei auch noch Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht möglich. Schon Anfang des Jahres hatte es Gerüchte gegeben, dass Alexander Egger und seine Frau Kathrin Wickenhäuser-Egger klagen könnten. Das Gastronomen-Paar hatte das damals aber bestritten.
Wirtesprecher: Bitte kein "Wischi-Waschi-Fest"
Das städtische Wirtschaftsreferat will sich zum laufenden Ausschreibungsverfahren nicht äußern, "da gerichtliche Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden können". Es wird aber betont: Das Bewerbungsprozedere für das Oktoberfest sei in der Vergangenheit schon mehrfach gerichtlich überprüft und bestätigt worden. Man sehe auch "keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Durchführung des Oktoberfestes gefährdet ist", wird in einem schriftlichen Statement versichert.
Für die Wiesnwirte ist die aktuelle und bewährte Vergabepraxis auch ein Garant dafür, dass die Wiesn nach wie vor ein Ort sei, an dem bayerisches Brauchtum gepflegt werde. So sagt Christian Schottenhamel, der auch einer der beiden Wirtesprecher ist: "Das Oktoberfest ist ein Stück bayerische Heimat und das sollten wir nicht opfern – und riskieren, dass daraus ein Wischi-Waschi-Fest wird."
Oktoberfest soll "Fest des Münchner Bieres" bleiben
Immer wieder hört man Befürchtungen, dass die Vergabe von Zelten an auswärtige Wirte auch das Ende des Ausschanks von ausschließlich Münchner Bier bedeuten könnte. Wohl auch vor diesem Hintergrund weisen Schottenhamel und sein Wirtesprecher-Kollege Peter Inselkammer darauf hin, dass 80 Prozent der Wiesn-Besucher aus München und dem Umland kommen und dass das Oktoberfest ein "Fest des Münchner Bieres" ist.
In seiner mehr als 200-jährigen Geschichte sei das Münchner Oktoberfest zu einem einzigartigen Kulturgut geworden, das man schützen müsse, so die Wirtesprecher: "Dies sollte niemals persönlichen Interessen geopfert werden."
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