Vahid hofft, dass er in Deutschland bleiben kann. Vor sechs Jahren stellte er den Asylantrag und machte eine Ausbildung zur Pflegefachkraft.
Vahid hofft, dass er in Deutschland bleiben kann. Vor sechs Jahren stellte er den Asylantrag und machte eine Ausbildung zur Pflegefachkraft.
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Vahid hofft, dass er in Deutschland bleiben kann. Vor sechs Jahren stellte er den Asylantrag und machte eine Ausbildung zur Pflegefachkraft.
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Vahid hofft, dass er in Deutschland bleiben kann. Vor sechs Jahren stellte er den Asylantrag und machte eine Ausbildung zur Pflegefachkraft.

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Pflegekraft aus dem Iran: Abschiebung trotz Integration

Pflegekraft aus dem Iran: Abschiebung trotz Integration

Zwei Jahre lang hat Vahid bei einem Pflegedienst in Passau gearbeitet. Jetzt soll der asylsuchende Iraner abgeschoben werden - obwohl er integriert ist und dringend als Pflegekraft gebraucht wird. Warum verliert er seine Arbeitserlaubnis?

Über dieses Thema berichtet: STATIONEN am .

Mit 25 Jahren ist Vahid aus dem Iran geflohen. Sein Vater hatte damals das Mullah-Regime kritisiert und wurde deshalb vor zehn Jahren hingerichtet. Seitdem droht auch Vahid Verfolgung im Iran, sollte er abgeschoben werden. "Ich weiß, dass es das Ende meines Lebens sein wird", fürchtet er. "Sie werden mich verhaften und töten."

Vahid hat sich selbst Deutsch beigebracht, in Vilshofen eine Ausbildung zur Pflegefachkraft absolviert und zwei Jahre bei einem ambulanten Pflegedienst in Vollzeit gearbeitet. Bis sein Chef Fabian Fuß von der Regierung von Niederbayern aufgefordert wurde, ihn sofort zu entlassen. Eine Weiterbeschäftigung sei eine Ordnungswidrigkeit, heißt es in einem Schreiben. "Das war für das ganze Team ein Schock, auch für die Patienten", sagt Fabian Fuß. Das größte Problem für den ambulanten Pflegedienst ist, Ersatz für Vahid zu finden. In der Pflege herrscht ein massiver Fachkräftemangel. Und eine Vollzeitkraft zu ersetzen, sei aktuell unmöglich, so Fuß.

Was das Gericht zur Ablehnung des Asylantrags sagt

Vahid ist 2019 zum Christentum konvertiert und hat sich in Deutschland taufen lassen. Seitdem engagiert er sich in einer evangelischen Gemeinde in Passau.

Obwohl er integriert ist und eine Anstellung beim Pflegedienst hatte, wurde sein Asylantrag abgelehnt. Weil das Gesetz Arbeitsmarktzuwanderung und Asylmigration voneinander trennt, und weil es in einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach heißt, es bestünden Zweifel an "seiner inneren christlichen Überzeugung".

Die Kirchengemeinde hat der Behörde schriftlich versichert, dass es viele Glaubensdiskussionen mit Vahid gegeben habe. "Ich bin überzeugt, dass Vahid ein gläubiger Christ geworden ist", sagt Ralf Dammbach, der Diakon in der Gemeinde ist. Ein Berufungsverfahren hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München dennoch abgelehnt.

Als konvertierter Muslim droht ihm im Iran die Todesstrafe

Vahid berichtet, wie ihm die Botschaft Jesu geholfen hat, sein Trauma zu überwinden: "Mein Herz war voll Rache wegen meiner Geschichte in meinem Land. Dann habe ich Jesus kennengelernt und der erste Satz, den ich gelernt habe, war: 'Gott ist Liebe'." Die Aussagen Jesu über Feindesliebe, Vergebung und Gebete hätten ihm die Rachegedanken genommen. "Ich vergebe den Menschen in meinem Land."

Die Ablehnung seines Asylantrags ist für Vahid ein schwerer Schlag: "Ich schäme mich, zu Hause zu sitzen. Alle anderen stehen früh auf, arbeiten und bezahlen Steuern. Ich muss zu Hause sitzen und beziehe Bürgergeld von diesen Steuern."

Aus dem Bay. Staatsministerium des Innern heißt es: "Herr Hazrati hat (...) in den sechs Jahren, in denen er in Deutschland ist, trotz behördlicher Belehrungen und Aufforderungen, bis heute weder einen Pass noch identitätsklärende Dokumente vorgelegt. Es hat aber aus Sicherheitsgründen eine überragend wichtige Bedeutung, zu wissen, wer sich in unserem Land aufhält. Deshalb erhielt Herr Hazrati eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz mit dem Zusatz für „Personen mit ungeklärter Identität“. Diese verbietet ihm, eine Arbeit aufzunehmen. Die erneute Aufnahme einer Beschäftigung und eine längerfristige Bleibeperspektive sind nur dann möglich, wenn Herr Hazrati glaubhaft versichert, sich ab sofort uneingeschränkt an die geltende Rechtsordnung zu halten."

Kein Einzelfall: Abschiebung trotz Pflegekraftmangel

Vahids Schicksal ist kein Einzelfall. In Bayern gibt es mehrere Fälle von Pflegekräften, die trotz des Pflegekraftmangels abgeschoben werden sollen. Laut dem Bay. Staatsministerium des Innern haben die bayerischen Behörden keinen Spielraum beim Vollzug des geltenden Bundesrechts. Und: "Die bestehenden Möglichkeiten eines asylunabhängigen Bleiberechts für abgelehnte Asylbewerber, die eine Ausbildung zur Pflegefachkraft machen oder entsprechend beschäftigt sind, werden in Bayern genutzt. Das gilt aber nicht für Ausländer, die sich – wie Herr Hazrati – weigern, ihrer Pflicht zur Passbeschaffung oder Identitätsklärung nachzukommen."

Fabian Fuß, der Leiter einer ambulanten Pflegediensteinrichtung in Passau, hat zu dem Fall eine persönliche Meinung: "Es wäre wünschenswert, dass junge Leute, die hier eine Ausbildung machen und arbeiten, hierbleiben dürfen. Und keine Angst haben müssen, abgeschoben zu werden".

Hinweis: Der Artikel wurde am 10.7.2025 um Stellungnahmen des Bay. Staatsministeriums des Innern ergänzt.

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