Symbolbild: Ein Polizist hält das Distanz-Elektroimpulsgerät "Taser 7" in der Hand.
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Symbolbild: Ein Polizist hält das Distanz-Elektroimpulsgerät "Taser 7" in der Hand.

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Polizei in München verteidigt sich zweimal mit Taser-Einsatz

Polizei in München verteidigt sich zweimal mit Taser-Einsatz

Weil sie angegriffen und bedroht wurden, haben Beamte der Münchner Polizei am Wochenende zweimal einen Taser eingesetzt. Das komme sehr selten vor, heißt es aus dem Präsidium. Der Einsatz ist erlaubt, aber umstritten.

Über dieses Thema berichtet: Oberbayern am .

Gleich zwei Einsätze mit Tasern hat es kürzlich im Bereich des Präsidiums München gegeben. Auf Nachfrage des Bayerischen Rundfunks erklärte ein Polizeisprecher, zwei Taser-Einsätze binnen eines Wochenendes seien "absolut ungewöhnlich".

Polizisten mit Glasscherbe beworfen

Laut Polizei wurden Beamte am Freitagabend zu einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil "Am Hart" gerufen, weil in einer Wohnung zwei Männer lautstark miteinander stritten und randalierten. Als die Polizisten eintrafen, wurden sie von einem der Männer mit einer Glasscherbe beworfen.

Wegen der gefährlichen Situation sei das Unterstützungskommando "USK" hinzugezogen worden. Das habe den Haupttäter mit einem Taser überwältigt und festgenommen. Der andere Mann sei mit Kopfverletzungen ins Krankenhaus gebracht worden, so die Polizei.

Mann empfing Beamte mit Küchenmesser

Der zweite Taser-Einsatz am Wochenende ereignete sich am Sonntag gegen vier Uhr morgens im Münchner Vorort Putzbrunn. Ein 45-jähriger Mann verständigte die Polizei, weil bei ihm angeblich eingebrochen worden sei. Er empfing die Beamten jedoch mit einem Küchenmesser in der Hand.

Die Polizisten überwältigten ihn mit einem Elektroimpulsgerät, da er sich weigerte, das Messer wegzulegen. In der Wohnung wurden Reste von Heroin gefunden.

Taser-Einsatz erlaubt, aber umstritten

Der Einsatz von sogenannten Distanz-Elektroimpulsgeräten ist erlaubt, gilt aber als umstritten. Gerade wenn Angreifer aggressiv auftreten oder körperlich überlegen sind, wenn übertragbare Krankheiten eine Rolle spielen und mildere Mittel nicht helfen, könne der Taser zum Schutz der Polizisten beitragen, so Befürworter. Nicht verwendet werden dürfen sie gegen Kinder, Schwangere und Menschen mit Vorerkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems – wobei hinterfragt wird, wie oft das erkennbar ist.

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