AfD-Politiker Björn Höcke in Halle (Archivbild)
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Der Thüringer AfD-Vorsitzende Höcke darf bei der für Samstag geplanten Veranstaltung der AfD im Landkreis Bayreuth nicht auftreten.
Bildrechte: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Ronny Hartmann
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Der Thüringer AfD-Vorsitzende Höcke darf bei der für Samstag geplanten Veranstaltung der AfD im Landkreis Bayreuth nicht auftreten.

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Redeverbot für AfD-Politiker Höcke in Oberfranken

Redeverbot für AfD-Politiker Höcke in Oberfranken

Der Thüringer AfD-Vorsitzende Höcke darf bei der für Samstag geplanten Veranstaltung der AfD im Landkreis Bayreuth nicht reden. Das hat das Verwaltungsgericht Bayreuth in einem Eilverfahren entschieden. Auch im Allgäu wird eine Entscheidung erwartet.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Der thüringische AfD-Parteichef Björn Höcke darf an diesem Samstag bei einer Wahlkampfveranstaltung seiner Partei in Oberfranken nicht als Redner auftreten. Das Verwaltungsgericht in Bayreuth hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die AfD die Parteiveranstaltung in der Mehrzweckhalle Seybothenreuth nur ohne den geplanten Gastredner durchführen darf.

Auch Lindenberg im Allgäu will Rede Höckes verhindern

Ein ähnliches Eilverfahren liegt derzeit zudem beim Verwaltungsgericht in Augsburg. Dabei geht es um eine weitere AfD-Veranstaltung am Sonntag im Allgäu. Die Stadt Lindenberg hat es ebenso untersagt, dass Höcke bei der Versammlung in der Stadthalle reden darf. Das Verwaltungsgericht werde zeitnah über den Eilantrag des AfD-Kreisverbandes Westallgäu-Lindau entscheiden, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage von BR24 am Donnerstag.

Ursprünglich wollten beide Kommunen der AfD wegen Höcke die Nutzung der Hallen ganz widerrufen, das Augsburger Gericht hatte solch einen Schritt in einem Vorverfahren aber bereits für unzulässig erklärt. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass als "milderes" Mittel ein Redeverbot für Höcke in Betracht komme. Daraufhin schwenkten die Kommunen darauf um.

Neue Gesetzesvorschrift ermöglicht Redeverbot für Höcke

Das Bayreuther Verwaltungsgericht stützte die Entscheidung auf die bayerische Gemeindeordnung (Art. 21 Abs. 1a GO). "Nach dieser Vorschrift besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung, wenn bei der geplanten Veranstaltung Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten sind", erläuterte ein Sprecher.

Hintergrund ist, dass Höcke zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen Naziparole rechtskräftig verurteilt ist. Die entsprechende Vorschrift der Gemeindeordnung ist erst seit 1. Januar gültig.

Spaenle lobt Haltung der Kommunen

Gegner der AfD haben sowohl in Seybothenreuth als auch in Lindenberg zu Demonstrationen gegen die AfD aufgerufen. Es werden mehrere Tausend Teilnehmer erwartet.

Der bayerische Antisemitismusbeauftragte Ludwig Spaenle (CSU) will ebenfalls an einer Gegenveranstaltung in Lindenberg teilnehmen. Er lobte die Haltung der Stadt in der Auseinandersetzung mit der AfD: "Die Stadt handelt klar gegen einen Rechtsextremen."

Mit Informationen von dpa.

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