Der Angeklagte (r) spricht beim Prozessauftakt im Verhandlungssaal des Landgerichts mit seinem Verteidiger.
Der Angeklagte (r) spricht beim Prozessauftakt im Verhandlungssaal des Landgerichts mit seinem Verteidiger.
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Ein 51-Jähriger soll seinen Onkel in Mintraching im Kreis Regensburg mit einem Beil erschlagen haben. Der Mordprozess startete am Montag.
Bildrechte: picture alliance/dpa | Armin Weigel
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Ein 51-Jähriger soll seinen Onkel in Mintraching im Kreis Regensburg mit einem Beil erschlagen haben. Der Mordprozess startete am Montag.

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Onkel mit Gipserbeil erschlagen: Angeklagter bestreitet Tat

Onkel mit Gipserbeil erschlagen: Angeklagter bestreitet Tat

Am Landgericht Regensburg hat der Mordprozess gegen einen 51-Jährigen begonnen, der seinen Onkel mit einem Beil erschlagen haben soll. 13 Mal soll er ihm damit auf den Kopf geschlagen haben. Der Angeklagte schweigt, bestreitet aber die Vorwürfe.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Mit Hand- und Fußfesseln wird der Angeklagte in den Sitzungssaal des Landgerichts Regensburg geführt. Im Gericht verhält sich der 51-Jährige so, wie ihn auch ein Zeuge beschreibt: ruhig und kontrolliert. Diese Kontrolle soll der IT-Administrator jedoch laut Anklage am Pfingstsamstag Ende Mai 2023 verloren haben.

13 Schläge mit dem Gipserbeil: Offenbar mehrere Gründe für die Tat

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seinen 73 Jahre alten Onkel mit einem Gipserbeil ermordet zu haben. Für die Tat könnten mehrere Gründe eine Rolle gespielt haben, so die Staatsanwaltschaft. Zum einen habe sich der Angeklagte für eine Wohnungskündigung rächen wollen, zum anderen sei es um die Vertuschung einer Straftat gegangen.

Der 51-Jährige soll laut Anklage seinem Onkel im gemeinsamen Hausflur in Mintraching im Landkreis Regensburg aufgelauert und ihn mit 13 heftigen Beil-Schläge gegen den Kopf getötet haben. Die Tatwaffe, ein Beil mit einer Schneide auf der einen und einer Art Hammerkopf auf der anderen Seite, soll der Angeklagte mit Folien umwickelt haben, um keine Spuren zu hinterlassen, so die Staatsanwaltschaft.

Immer wieder Streitigkeiten zwischen Opfer und Angeklagtem

Bereits seit 2021 hatte das Opfer laut Anklage seinem Neffen die Einliegerwohnung im Obergeschoss seines Mietshauses untervermietet. Dabei habe es immer wieder Probleme gegeben, sagte der Sohn des Opfers und Cousin des Angeklagten aus. Gerade beim Thema Ordnung sei man sich nicht immer einig gewesen. Die Kommunikation habe dabei aber meist die Frau des Vermieters übernommen. Doch als diese auszog, habe der 73-Jährige seinen Neffen selbst konfrontieren müssen, etwa wenn die Haustür mal wieder nicht ordnungsgemäß abgesperrt war.

Anfang Mai 2023 kündigte der 73-Jährige seinem Neffen jedoch die Wohnung, weil es immer wieder zu Streitigkeiten gekommen sein soll. Außerdem habe der Rentner seine Tochter einziehen lassen wollen. "Er wollte jemanden im Haus haben, der sich um ihn kümmert", so der Sohn des Opfers, der in dem Prozess auch als Nebenkläger auftritt. Sein Vater sei froh gewesen, sich in Zukunft nicht mehr mit dem 51-Jährigen als Untermieter herumärgern zu müssen, soll der Rentner seinem Sohn nach der Kündigung gesagt haben.

Und weiter sagte er, sein Vater sei nach der Wohnungskündigung zunächst besorgt gewesen, der Neffe könne ihm etwas antun. Der 51-Jährige habe allerdings schnell eine neue Wohnung gefunden. Das Verhältnis der beiden Männer habe sich rasch wieder verbessert, so der Sohn des Mordopfers. "Sie sind dann auch mal wieder zusammen frühstücken oder essen gegangen."

Testament geändert und unsicheres Alibi in Stalking-Fall

Auf Nachfrage des Richters bestätigte der Sohn, dass das Testament des 73-Jährigen wenige Wochen vor dessen Tod noch einmal geändert wurde. Dadurch begünstigt sei der Sohn selbst gewesen. Er habe im Vorhinein zwar gewusst, dass sein Vater etwas ändern lassen wollte, Details habe er aber nicht gekannt. Nach dem Tod seines Vaters habe sein Cousin die Mietzahlungen eingestellt. Auf Nachrichten habe der Angeklagte nicht reagiert, so der Zeuge.

Laut den Ermittlern befürchtete der Angeklagte zudem, sein Onkel könne ein ihn entlastendes Alibi in einem Stalking-Fall widerrufen, das er ihm in diesem Zusammenhang gegeben hatte.

Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte seinen Onkel aus Heimtücke, niedrigen Beweggründen und zur Verdeckung einer Straftat getötet hat. Sein Motiv sei Hass gewesen, auch sei er gekränkt gewesen vom Verhalten seines Onkels und habe sich erniedrigt gefühlt. Er habe den 73-Jährigen nachhaltig bestrafen wollen, so der Vorwurf. Zu Beginn der Verhandlung teilte der Verteidiger des Angeklagten mit, sein Mandant bestreite sämtliche Vorwürfe.

Für den Prozess sind insgesamt 28 Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte am 19. Dezember 2025 fallen.

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