Justitia schwebt über dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
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Symbolbild: Justitia schwebt über dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Daneben eine Polizeikelle mit der Aufschrift "Erbschaftsteuer".
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Symbolbild: Justitia schwebt über dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Daneben eine Polizeikelle mit der Aufschrift "Erbschaftsteuer".

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Schnitzer zur Erbschaftsteuer: "Der Staat als stiller Teilhaber"

Schnitzer zur Erbschaftsteuer: "Der Staat als stiller Teilhaber"

Soll der Staat bei Firmenübernahmen künftig mitverdienen? Ein neuer Vorschlag zur Erbschaftssteuer von der Wirtschaftsweisen Monika Schnitzer heizt die Debatte an. Das letzte Wort hat das Bundesverfassungsgericht.

Über dieses Thema berichtet: Kontrovers am .

In die aktuelle Debatte um die Erbschaftsteuer bringt die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer einen bemerkenswerten Vorschlag ein: Wird ein Familienunternehmen vererbt, plädiert Schnitzer für einen generellen Steuersatz von 15 Prozent auf Betriebsvermögen. Ist ein Unternehmen nicht in der Lage, dies zu bezahlen, schlägt sie im Interview mit Kontrovers - Die Story vor:

"Man könnte im Grunde auch den Staat zum stillen Teilhaber machen und sagen: Okay, ein Teil davon gehört jetzt dir - ohne Stimmrechte einfach nur - das ist ein Teil, der jetzt eigentlich dem Steuerzahler gehört." Monika Schnitzer, Wirtschaftsweise

Wirtschaftsweise befürworten Erbschaftssteuer-Reform

Zuvor sprachen sich die Wirtschaftsweisen in ihrem Jahresbericht für eine Reform der Erbschaftsteuer aus, um für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Konkret wird empfohlen, die Verschonungsregel für Unternehmen einzuschränken. Im Bericht heißt es: "Die umfassende Begünstigung von Betriebsvermögen unter 26 Millionen Euro im Rahmen des Verschonungsabschlages sollte erheblich reduziert werden."

Im Video: Ende des Mittelstands? Unternehmer-Angst vor der Erbschaftsteuer

Bundesverfassungsgericht prüft Verschonungsregel

Bislang gilt die Verschonungsregel für Familienunternehmen noch. Wer einen Betrieb erbt, muss beim Finanzamt eine Erbschaftsteuererklärung einreichen und darin sein Betriebsvermögen offenlegen. Unternehmen müssen aber nicht zwingend Erbschaftsteuer zahlen – sofern strenge Auflagen erfüllt werden. So müssen Familienbetriebe etwa nachweisen, dass sie über sieben Jahre im Schnitt den gleichen Lohn gezahlt haben. Das lässt in schwierigen Zeiten für die Unternehmer kaum Spielraum, zum Beispiel mit Personalabbau zu reagieren.

Diese Verschonungsregel gilt nur für Betriebsvermögen, nicht für privat geerbtes Vermögen. Ob das zulässig ist, prüft gerade das Bundesverfassungsgericht. Sein Urteil wird mit Spannung erwartet.

Kritik an Schnitzers Vorschlag zur Erbschaftssteuer

Der Vorstoß von Monika Schnitzer, den Staat zum stillen Teilhaber zu machen, sofern ein Betrieb die Steuer von 15 Prozent nicht zahlen kann, sorgt für Entsetzen. Manfred Gößl, Chef der Münchner IHK, findet gegenüber Kontrovers - Die Story klare Worte: Das habe nichts mehr mit sozialer Marktwirtschaft zu tun, sondern rieche "nach Sozialismus oder Kommunismus". Bei Zehntausenden von Firmenübergaben jährlich wäre eine stille Teilhabe des Staates kaum denkbar.

Ähnlich äußerte sich auch die Mittelstandsbeauftrage der Bundesregierung Gitta Connemann (CDU) im Interview mit dem BR-Politikmagazin Kontrovers. Der Vorschlag von Monika Schnitzer sei "schlichtweg nur abstrus". Von einer Wirtschaftsweisen, so Connemann weiter, "sollte man erwarten können, dass sie Wirtschaftskenntnisse und Weisheit mitbringt”. Die Politikerin verweist auf die Unterscheidung zwischen Betriebs- und Privatvermögen: Wer Betriebe zwinge, “für eine Erbschaftssteuer Betriebsvermögen zu veräußern, zwingt am Ende auch dazu, Arbeitsplätze aufzugeben”.

Im Video: Kontrovers-Interview mit Gitta Connemann (CDU): Staat als stiller Teilhaber: "Einstieg in den Sozialismus"

Den Vorstoß der Wirtschaftsweisen Monika Schnitzer zur Erbschaftssteuer findet Gitta Connemann (CDU) "abstrus".
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Den Vorstoß der Wirtschaftsweisen Monika Schnitzer zur Erbschaftssteuer findet Gitta Connemann (CDU) "abstrus".

Auch Manfred Gößl warnt schon jetzt: Ein Ende der Verschonungsregel wäre für einige Familienbetriebe der "Todesschlag". Zum Beispiel für den von Denise Amrhein. Gemeinsam mit ihrem Mann führt sie das Hotel Fuchsbräu in Beilngries im oberbayerischen Landkreis Eichstätt. Es ist seit mehr als 150 Jahren in Familienbesitz.

Kredit aufnehmen oder Immobilie verkaufen

Für Hoteliers wie Denise Amrhein kommt hinzu, dass ihr gesamtes Hotel, also auch die Immobilien, als Betriebsvermögen gilt. Müssten ihre Kinder darauf Erbschaftsteuer zahlen, würde es eng werden. Mehr noch: "Wir hätten die Liquidität nicht, um diese Steuer bezahlen zu können."

In Amrheins Fall blieben dann zwei Optionen: Kredit aufnehmen oder Immobilien verkaufen. Dazu sagt sie: "Also ich würde das aber dann tatsächlich noch eher tun als den Staat als Gesellschaft da reinzunehmen". Ob Amrheins Töchter das Hotel unter diesen Bedingungen weiterführen würden, ist zweifelhaft.

Die Hotelierin sorgt sich ohnehin um die nächste Generation: "Die werden ja da belastet, die haben ja mehr Verbindlichkeiten dann, entweder an Steuern oder an Krediten, die sie aufnehmen müssen, um die Steuern zahlen zu können, als die vorhergehende Generation."

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll im Laufe des Jahres fallen. Ein entscheidender Moment für die Zukunft vieler Familienbetriebe und der gesamten deutschen Wirtschaft.

Transparenzhinweis: Wir haben den Artikel vom 21.01.2026 um 22.59 Uhr ergänzt mit dem Interview, das Gitta Connemann (CDU) in der Sendung Kontrovers gegeben hat sowie mit Äußerungen von ihr aus diesem Interview.

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