"An den Bosporus zurück, sonst brechen wir euch das Genick." Diese Zeilen stammen aus einem Lied der Neonazi-Band "Landser", um das es ab Mittwoch am Amtsgericht Würzburg gehen wird. Der Titel soll bei einer Feier im Anwesen der Burschenschaft "Teutonia Prag" gelaufen sein. Die Staatsanwaltschaft Würzburg ist der Überzeugung: Der AfD-Politiker Daniel Halemba feierte damals seinen 21. Geburtstag. Sie wirft ihm Volksverhetzung vor.
Vier Anklagepunkte gegen Halemba
Wegen dieses und weiterer Vorwürfe muss sich der bayerische Landtagsabgeordnete nun am Amtsgericht verantworten. Mehr als zwei Jahre nachdem Polizisten zu einer Razzia im Verbindungshaus der "Teutonia Prag" anrückten. Halemba wohnte damals dort.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geht es im Prozess um folgende Vorwürfe:
- Volksverhetzung: Das genannte Lied stachele zum Hass gegen die türkischstämmige Bevölkerung an.
- Nötigung: Halemba soll während der Ermittlungen auf einen früheren Mitbeschuldigten eingewirkt haben.
- Versuchte Nötigung und Sachbeschädigung: Halemba soll versucht haben, auf einen Rechtsanwalt einzuwirken. Die Eingangstür der Anwaltskanzlei sei dabei leicht beschädigt worden.
- Geldwäsche: Halemba soll Gelder von seinem Privatkonto auf ein Konto im Baltikum weitergeleitet haben. Es habe sich um Gelder aus Betrugstaten anderer Personen gehandelt – insgesamt ein mittlerer vierstelliger Betrag.
Halemba: Verfahren sei "politisch motiviert"
Halemba selbst hofft auf einen Freispruch. Vorwürfe der Staatsanwaltschaft hat er wiederholt zurückgewiesen und das Verfahren als "politisch motiviert" bezeichnet. Das wiederum weist die Staatsanwaltschaft zurück.
Halemba sagte vor kurzem im Gespräch mit dem BR: Er empfinde eine "große Ungerechtigkeit". Sollte er nicht freigesprochen werden, beabsichtige er, Rechtsmittel einzulegen.
Gericht hat Umfang der Anklage reduziert
Die Ermittlungen gegen Daniel Halemba fielen der Staatsanwaltschaft erkennbar schwer. Zum Beispiel hieß es bei Anklageerhebung: Halemba habe sich durch das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar gemacht. Das war laut Amtsgericht nicht der Fall. Der Vorwurf wird somit nicht verhandelt.
Zweifel an Teilen der Anklage äußerte auch das Landgericht. Dieses hatte die Anklage zwischenzeitlich geprüft, war sich aber nach Aktenlage nicht sicher, ob etwa die "Volksverhetzung" nachweisbar sei. So geht es aus einem Beschluss hervor, der dem BR vorliegt. Es sei zum Beispiel nicht klar, ob Halemba das "Landser"-Lied selbst abgespielt habe.
Freund Halembas ebenfalls angeklagt
Neben Daniel Halemba muss sich in dem Strafprozess ein weiterer Angeklagter verantworten. Es handelt sich um einen Vertrauten Halembas. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, an den Nötigungsdelikten beteiligt gewesen zu sein. Auch für ihn gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Dem BR wurde der Mitangeklagte wiederholt als wichtige Figur im Umfeld Halembas geschildert. Halemba bezeichnet ihn als Freund. Auch der Mitangeklagte trat in der Vergangenheit für die AfD öffentlich auf. Er war Mitglied der Burschenschaft "Teutonia Prag", deren aktive Studenten seit Ende 2023 vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Nach BR-Recherchen befand er sich außerdem zeitweise auf einer internen Telefonliste der Landtags-AfD.
Kurz vor Prozessbeginn hat der Mitangeklagte auf eine Anfrage des BR umfassend durch einen Rechtsanwalt antworten lassen. Allerdings solle daraus nicht zitiert werden.
Geschädigter ist zugleich Verteidiger
Insgesamt sechs Rechtsanwälte werden beide Angeklagten in dem Prozess vertreten. Unter den Verteidigern des Mitangeklagten befindet sich ein früherer Neonazi-Kader, der für die Kleinpartei "Der III. Weg" bei Demonstrationen als Redner auftrat.
Außerdem wird der Mitangeklagte vom Würzburger Rechtsanwalt Thomas Bayer verteidigt. Auch Bayer ist Mitglied der AfD, wie Halemba will er in Würzburg Stadtrat werden. Besonders daran: Die Staatsanwaltschaft führt Bayer zugleich als Geschädigten in dem Prozess. Die versuchte Nötigung durch Halemba und den Mitangeklagten soll sich demnach gegen Bayer gerichtet haben. Möglicherweise muss der Rechtsanwalt also gegen seinen eigenen Mandanten als Zeuge aussagen.
Auf Anfrage des BR erklärt Bayer: Eine versuchte Nötigung liege in seiner Wahrnehmung nicht vor. Die Strafverfolgung schieße "weit über das Ziel hinaus". Mögliche Interessenskonflikte könne er nicht erkennen.
Für den Prozess sind bis Ende Januar acht Verhandlungstage angesetzt.
Mehr über die Ermittlungen gegen Daniel Halemba, sein Umfeld in der Burschenschaft “Teutonia Prag” und parteiinterne Vorwürfe hören Sie in der BR24 Reportage vom 21. Dezember 2025.
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