"Das ist natürlich schon ein Spaßmobil", sagt Richard Schmid aus München über seinen Tesla. Doch das Auto polarisiert, denn der Tesla ist ausgestattet mit vielen, teils nur schwer sichtbaren Kameras – etwa für autonomes Fahren.
Aber sie ermöglichen auch Kontrolle und Überwachung: Wenn das Auto geparkt ist, kann es via des sogenannten "Wächtermodus" mit sechs Außen-Kameras alles filmen, was sich im Umkreis bewegt. Anschließend können die Videos einfach heruntergeladen werden. Das BR-Politikmagazin Kontrovers macht den Test am Münchner Hauptbahnhof. Das Ergebnis: Passanten erkennen oder wissen in der Regel nicht, dass sie nahe eines Teslas gefilmt werden.
Heimliches Filmen ist untersagt. Aber …
Aber ist das zulässig? "Nein, das ist nicht okay", macht Andreas Sachs, Vizepräsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, klar. "Es muss informiert werden, dass hier eine Aufzeichnung stattfindet."
Heimliches Filmen in der Öffentlichkeit ist verboten. Dennoch ist inzwischen sogar die Polizei interessiert an Tesla-Videos. Sie werden sichergestellt, wenn bekannt ist, dass sie eine Straftat aufgezeichnet haben, und sind vor Gericht immer häufiger als Beweismittel zugelassen.
Bei Fahndungsaufrufen bittet etwa die Münchner Polizei Tesla-Fahrer bereits direkt um Mithilfe. Allerdings tragen die Videobesitzer trotzdem das Restrisiko, ein Bußgeld für heimliches Aufzeichnen zu bekommen, erklärt Andreas Sachs: "Rein theoretisch ist es in der Tat möglich, dass ich bestraft werde wegen einer unzulässigen Datenverarbeitung, die vor Gericht auch weiterverwendet werden kann. In der Praxis findet das aber faktisch nicht statt."
Hersteller bleiben vage
Neben Tesla verbauen inzwischen auch andere Autohersteller immer häufiger und immer mehr Kameras. Daten und Bewegungsprofile werden so zunehmend präziser. Doch werden die Daten gespeichert und dem Hersteller übermittelt? Kontrovers fragt bei neun großen Autoherstellern an: BMW, Ford, Mercedes, VW, MG, Stellantis, BYD, GWM und Tesla. Die meisten Antworten bleiben vage: Autohersteller bestätigen zwar den High-Tech-Trend, halten aber nach eigenen Angaben die Gesetze ein.
Lediglich Tesla lässt die Kontrovers-Anfrage gänzlich unbeantwortet.
Auch Geheimdienste wollen Auto-Daten
Dabei ist längst klar, welches Potenzial und welche Risiken hinter Aufnahmen und Daten von Fahrzeugen stehen können. Was passiert etwa, wenn die Autos mit Servern im Ausland verbunden sind? Wie viel Kontrolle über die aufgenommenen Daten haben Fahrzeughalter oder -verkäufer wirklich noch?
Wie wertvoll Auto-Daten grundsätzlich sind, zeigt eine aktuelle Gesetzesvorlage: Deutsche Geheimdienste sollen laut Vorlage künftig Hersteller und sogar Werkstätten anzapfen und die so gewonnenen Daten nutzen können. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe sieht das kritisch und betont: Man wolle sich nicht zum verlängerten Arm der Nachrichtendienste machen.
Auto-Daten: Potenzielles Sicherheitsrisiko
Einen Überblick darüber, welche Daten von Autos bereits erhoben und eventuell weitergeleitet werden, gibt es schon jetzt nicht mehr. Das Autohaus Radlmaier in München etwa verkauft und repariert unter anderem chinesische Autos. "Wir haben vom Hersteller immer die Information bekommen, dass keine Daten nach China gehen, dass die in Europa verbleiben. Auf das müssen wir uns verlassen", erklärt Thomas Radlmaier.
Aber ist das wirklich so? In sicherheitsrelevanten Zonen rund um Militär oder Bundesnachrichtendienst dürfen bestimmte Autos, etwa aus China, inzwischen nicht mehr parken – der Grund: Spionagegefahr.
Der Verfassungsschutz und die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) untersuchten kürzlich, ob manche Fahrzeuge Daten direkt nach China schicken. Die Ergebnisse bleiben geheim. Auf Kontrovers-Anfrage erklärt das Bundesinnenministerium, eine Veröffentlichung sei nicht möglich, da sonst "Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden gezogen werden könnten".
Dilemma für Polizei und Justiz
Heimliche Videoaufnahmen im öffentlichen Raum stellen Polizei und Justiz vor ein Dilemma. Eigentlich sind solche Aufnahmen verboten. Und doch werden sie toleriert, verwendet und sogar vor Gericht zugelassen. So etwa 2023 in Passau: Ein Lkw war in eine Menschenmenge gefahren und hatte dabei zwei Passanten getötet. Die Polizei ging zunächst von einem Attentat aus. Die Videos eines etwa 120 Meter entfernt geparkten Teslas zeigten schnell: Es war ein Unfall.
Vor Gericht wurde das Tesla-Video damals als Beweismittel zugelassen. Es wurde bei der Verhandlung vorgeführt und hat die Ermittlungsergebnisse bestätigt.
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