Den Beschluss der Stadt Regensburg, ein Seenotrettungsschiff von Sea Eye zu unterstützen, bewertet die Regierung der Oberpfalz als rechtswidrig. Die Stadt Regensburg hält dennoch weiter an der viel diskutierten Spende fest – allerdings wird der Zweck der Spende konkretisiert.
Regierung hält Verwendungszweck für rechtswidrig
Im Sommer hatte die Stadt eine Spendenaktion für Sea Eye organisiert. Im Zuge dessen hatte sie angekündigt, jede einzelne private Spende an Sea Eye zu verdoppeln – bis zu einer Gesamthöhe von 30.000 Euro. Diese Entscheidung war von der Regierung der Oberpfalz als Aufsichtsbehörde nicht aufgehoben, aber als rechtswidrig bewertet worden.
Regierung: "Keine kommunale Aufgabe"
Die Regierung der Oberpfalz hatte der Stadt in einem Schreiben mitgeteilt, "dass die finanzielle Unterstützung eines zivilen Seenotrettungsschiffes, welches außerhalb des örtlichen Wirkungskreises agiert, keine kommunale Aufgabe darstellt und der Beschluss des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen somit gegen geltendes Recht verstößt."
Unterstützung der Arbeit der Regensburger Seenotretter
Das hat zu einer kleinen Kurskorrektur bei der Stadtspitze geführt: Diese erachte es als möglich, statt des Schiffs die Arbeit der Ehrenamtlichen des Regensburger Vereins zu unterstützen. Deshalb werde der Spendenzweck nun ausschließlich auf das ehrenamtliche Engagement des in Regensburg ansässigen Vereins bezogen.
Denn nach Auffassung der Regierung könne die Organisation einer Spendenaktion und die Unterstützung eines regionalen Vereins möglicherweise eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft sein. Die Hilfsorganisation Sea Eye wurde 2015 in Regensburg gegründet.
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