Die Grünen-Bundestagsfraktion wehrt sich in der Debatte über Konsequenzen aus dem Anschlag beim Berliner CSD gegen Kritik des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU). "Was Markus Söder hier tut, ist unlauter", sagt Fraktionsvize Konstantin von Notz dem BR. "Wir haben in den letzten Tagen immer wieder darauf hingewiesen, dass wir offen für eine Vereinheitlichung der Regelung zur Präventivhaft sind."
Söder hatte in den vergangenen Tagen mehrfach den Bogen von der mutmaßlich islamistischen Tat zur Verfassungsklage in Karlsruhe gegen Bayerns Polizeiaufgabengesetz (PAG) geschlagen, die 2018 von den Bundestagsfraktionen der Grünen, Linken und FDP eingereicht worden war: "Ich fordere die Grünen auf, diese Klage zurückzunehmen und zwar sofort", sagte Söder. Von Notz kontert, Polizeibeamte bräuchten für ihre wichtige Arbeit Rechtssicherheit. "Es wäre unverantwortlich, sie mit einem Gesetz arbeiten zu lassen, das nach Einschätzung zahlreicher Expertinnen und Experten verfassungswidrig und damit in höchsten Maße angreifbar ist."
Söder: Keine Klage, keine Diskussion vor Gericht
Das PAG ermöglicht es Bayerns Polizei, eine Person bis zu zwei Monate präventiv in Gewahrsam zu nehmen – aus Sicht von Kritikern unverhältnismäßig. Für Schlagzeilen sorgte Ende 2022 die 30-tägige Präventivhaft für Klimaaktivisten, die sich auf Straßen festgeklebt hatten. Zudem sieht das PAG schon bei "drohender Gefahr" weitreichende Befugnisse für Polizistinnen und Polizisten vor. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu wird noch in diesem Jahr erwartet.
Söder kritisierte die Verfassungsklage zunächst am Dienstag bei einer Pressekonferenz und auf Social Media, am Mittwochabend legte er im "Kontrovers"-Interview im BR Fernsehen nach: "Was zum Beispiel für Bayern schon ein großer Schritt wäre: Wenn die Grünen ihre Klage gegen das bayerische Polizeigesetz zurücknehmen würden, wo ein solcher Sicherheitspräventivgewahrsam drin wäre, das wäre eine weitere Sicherheitsmaßnahme gegenüber Gefährden zum Schutz der Öffentlichkeit." Auf den Einwand, dass das Gesetz entweder verfassungskonform oder -widrig sei, sagte Söder: "Wenn es keine Klage der Grünen gibt, dann gibt es auch sozusagen keine Diskussion vor dem Gericht."
Grüne: Söder fürchtet Niederlage
Grünen-Fraktionsvize von Notz verweist darauf, dass die mündliche Verhandlung zum PAG in Karlsruhe schon stattgefunden hat: "Offenbar fürchtet Markus Söder eine Niederlage." Die Grünen vertrauten auf das Grundgesetz und das unabhängige Bundesverfassungsgericht.
Scharfe Kritik an Söders Äußerungen kommt auch vom SPD-Rechtsexperten im Landtag, Horst Arnold, der früher Richter und Staatsanwalt war: "Es ist ein primitiver Polarisierungsversuch, den Eindruck zu erwecken, dass durch eine 'Klagerücknahme' die Diskussion um Grundrechte ausgeschaltet wird."
Innenminister Herrmann stellt sich hinter Söder
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) versichert im BR-Interview, er sei überzeugt, dass das PAG verfassungsgemäß ist. Aber der Ministerpräsident wolle mit seinen Äußerungen "ein klares Zeichen" setzen und von den Grünen ein Bekenntnis einfordern: "Es hat keinen Sinn jetzt zu jammern, wie schlecht das in Berlin gelaufen ist, und gleichzeitig eine vernünftige Regelung, wie wir sie in Bayern haben, vor dem Verfassungsgericht zu bekämpfen."
Rechtsexperte verwundert
Laut Fabian Michl, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg, ist es mit der Rücknahme eines Normenkontrollantrags nicht so leicht. "Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass der Antrag, sobald er mal gestellt wurde in zulässiger Weise, dann der objektiven Rechtskontrolle dient." Bei einer Rücknahme des Antrags müsste Karlsruhe zunächst entscheiden, ob weiter ein öffentliches Interesse an der Klärung der Streitfrage besteht. Angesichts der Medienberichterstattung zum PAG würde man laut Michl ein öffentliches Interesse schwer bestreiten können.
Außerdem gebe es unabhängig vom Antrag der Grünen-, Linken- und FDP-Abgeordneten noch eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. "Selbst wenn die Grünen jetzt die Antragsrücknahme erklären würden, würde ich im Moment nicht davon ausgehen, dass sich das Verfahren damit erledigt", sagt der Jurist. Über Söders Kommunikation sei er etwas verwundert: "Wer verfassungsmäßige Gesetze erlassen hat, braucht auch nicht befürchten, dass sie vom Bundesverfassungsgericht beanstandet werden."
Der Würzburger Rechtsprofessor Kyrill Alexander Schwarz verweist darauf, dass die Klage von Grünen, Linken und FDP gegenwärtig keinen Einfluss auf die Rechtslage in Bayern hat: "Solange das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit nicht festgestellt hat, ist das Gesetz anwendbar."
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