Vor drei Jahren auf der Wiesn: Sandra, die in Wirklichkeit anders heißt, setzt sich im Dirndl auf das Teufelsrad. Sie schafft es direkt beim zweiten Anlauf, die Letzte auf der Scheibe zu sein. Was Sandra damals nicht ahnt: Ihr Teufelsrad-Besuch landet im Internet. Ein Bekannter schreibt sie an: "Er hat gesagt, ihm wurde das Video eingespielt und er ist nicht sicher, ob ich dazu meine Einwilligung gegeben habe." Immer wieder sprechen sie Männer an, die sie erkennen: ihr Bruder, ihr Onkel aus Malaysia, jemand aus Griechenland, einmal sogar ein Mann in einem Club in München.
Dieses eine virale Video von Sandra sammelte mehr als 74 Millionen Aufrufe. Schnell kommen weitere Videos hinzu, meist sieht man Sandras nackte Beine und ihre Unterwäsche. Unter die Videos haben Zuschauer eine Vielzahl von herabwürdigenden Kommentaren geschrieben. "Ich bin irgendwann verzweifelt, ehrlich gesagt", erzählt Sandra. Zum Zeitpunkt der Recherche finden sich einige der Videos noch auf Facebook, Instagram und YouTube.
Upskirting-Paragraf greift nicht: "Üblicher Ablauf am Teufelsrad"
Sie wendet sich zunächst an die Betreiber des Teufelsrads. Die erstatten auf ihre Initiative hin Anzeige gegen Unbekannt. Die Staatsanwaltschaft München stellt das Ermittlungsverfahren jedoch ein, da keine Geschädigte benannt worden sei. Sandra will das nicht auf sich beruhen lassen. Die "sexistischen Aufnahmen" verletzten ihre eigene "und die Würde vieler anderer Frauen", schreibt sie 2024 an die Staatsanwaltschaft.
Dem Schreiben fügt sie Vorschaubilder an, veröffentlicht auf dem YouTube-Kanal, auf dem auch das virale Video von ihr erschienen ist. Die Bilder zeigen Sandra selbst und weitere Frauen mit gespreizten Beinen auf dem Teufelsrad, in manchen Fällen ist der Intimbereich mit Smileys verdeckt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt daraufhin erneut, stellt die Ermittlungen aber ein weiteres Mal ein. Die Videos zeigten "den üblichen Ablauf der Fahrt mit dem Teufelsrad". Dem Filmenden könne "nicht mit erforderlicher Sicherheit" nachgewiesen werden, "den unbekleideten bzw. lediglich mit Unterwäsche bekleideten Intimbereich der Frauen zu filmen." Auch auf BR-Anfrage weicht die Behörde nicht von ihrer Einschätzung ab: Eine Strafverfolgung habe damals nicht erfolgen können, "weil sämtliche in Betracht kommende Straftatbestände nicht erfüllt bzw. nicht nachweisbar waren".
Nach BR-Recherchen ist mutmaßlich ein Mann aus Bayern für das Video verantwortlich, der sich mit mehr als einem Dutzend Accounts auf mehreren Plattformen in Zusammenhang bringen lässt. Die erfolgreichsten, mittlerweile gelöschten Teufelsradvideos dieser Accounts haben zusammen mehrere hundert Millionen Aufrufe. Einen Fragenkatalog des BR beantwortet der Mann nicht. Kurz nach der Anfrage werden einige der Videos gelöscht.
Puls Reportage auf YouTube: Oktoberfest, Teufelsrad, Upskirting? So läuft das miese Geschäft mit den entblößenden Videos
Juristische Hürden beim Upskirting-Paragraf
Es ist also prinzipiell möglich, die mutmaßlichen Betreiber hinter vermeintlich anonymen Accounts zu finden. Doch für Ermittlungsbehörden gibt es juristische Hürden.
Zwar sind seit 2021 Intimaufnahmen – etwa unter den Rock oder in den Ausschnitt – erstmals ausdrücklich strafbar und können mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Doch in vielen Fällen greift der "Upskirting"-Paragraf §184k StGB nicht: etwa, wenn das gesamte Teufelsrad gefilmt wird, der Fokus nicht auf dem Intimbereich liegt oder die Frauen Radlerhosen tragen. Zudem ist das Oktoberfest eine öffentliche Veranstaltung, auf der das Filmen anderer Menschen in bestimmten Fällen erlaubt ist. Auch das Recht am eigenen Bild gilt dann nur eingeschränkt.
Expertin rät zu Anzeige und Strafantrag
Bei weitem nicht alle Teufelsrad-Videos sind nach derzeitiger Rechtslage strafbar. Und trotzdem können sie für Betroffene äußerst belastend sein. Josephine Ballon, Geschäftsführerin bei HateAid – einer gemeinnützigen Organisation, die sich für Menschenrechte im digitalen Raum einsetzt –, sagt im BR-Interview: "Das ist eine Ausnahmesituation und mit einem massiven Kontrollverlust und natürlich auch einer erheblichen psychischen Belastung verbunden." Die meisten Betroffenen von bildbasierter sexualisierter Gewalt machten die Erfahrung, dass die Fälle durch die Strafverfolgungsbehörden nicht besonders ernst genommen werden.
Josephine Ballon rät Betroffenen dennoch zu einer Strafanzeige: Wenn ein Bild gezielt eine Person in den Fokus nimmt und sexualisierte Elemente hinzukommen, liege in der Regel mindestens eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor.
Sexualisierte Deepfakes heute nicht strafbar
Die Recherchen zeigen, dass bisher unbekannte Betreiber auch sexualisierte Vorschaubilder von Frauen auf dem Teufelsrad mit KI erstellen, sogenannte Deepfakes. Der BR konnte mit einer Betroffenen sprechen, die auf einem solchen Vorschaubild zu sehen war.
Die Frau berichtet, in der Vergangenheit immer besonders darauf geachtet zu haben, nur mit Hosen bekleidet auf das Teufelsrad zu steigen. Die bearbeiteten Bilder zeigen sie nun oben ohne und ohne Unterwäsche. Solche KI-Deepfakes sind nach aktueller Rechtslage nicht explizit strafbar.
Die Grünen-Abgeordnete Lena Gumnior spricht im BR-Interview von einer Strafbarkeitslücke sowohl bei Deepfakes als auch klassischen Aufnahmen wie den Videos vom Teufelsrad: "Das ist natürlich besonders schlimm für die Betroffenen, wenn sie zur Polizei gehen und die sie im Zweifel abweisen muss und sagen muss: 'Ja, da können wir nichts machen, weil das Verhalten ist einfach nicht strafbar.'" Die Lücke sei bekannt: "Politisch passiert ist bisher leider noch nichts."
Regierung plant Verschärfung des Upskirting-Paragrafen
Die Bundesregierung will den Upskirting-Paragrafen verschärfen. Das Bundesjustizministerium schreibt auf Anfrage des BR: "Unter den neuen §184k würden damit künftig auch voyeuristische Aufnahmen von bekleideten Geschlechtsteilen fallen". Auch sexualisierte Deep Fakes sollen zukünftig strafbar sein. Der Gesetzentwurf befinde sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung und solle bald im Kabinett beschlossen werden, teilte das Ministerium mit.
Die Betreiber des Teufelsrads ließen auf BR-Anfrage über einen Anwalt mitteilen, man sei bereits seit 2024 bemüht, durch entsprechende Vorkehrungen Upskirting zu verhindern. Im Zelt seien nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Englisch Schilder angebracht, die darauf hinwiesen, dass Upskirting strafrechtliche Folgen nach sich ziehe. Bei Verdacht auf Upskirting werde immer die Polizei gerufen. In Videos vom Teufelsrad aus diesem Jahr sind Durchsagen zu hören, mit denen an die Besucher appelliert wird, nicht unter Röcke zu filmen.
Google (YouTube), Meta (Facebook, Instagram) und TikTok, auf deren Plattformen die meisten der Teufelsrad-Videos online stehen oder standen, teilten mit Verweis auf die Plattformregeln mit, nach der Anfrage des BR Videos und Accounts entfernt zu haben.
Mitarbeit: Niels Ringler, Ludwig Spitaler, Lara Jack, Kevin Ebert
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