Urteilsverkündung im Cold Case Maria Köhler am Landgericht Aschaffenburg
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Urteil im Cold Case Maria Köhler: Lebenslang wegen Mordes

Urteil im Cold Case Maria Köhler: Lebenslang wegen Mordes

Mehr als 40 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der Krankenschwesterschülerin Maria Köhler ging es heute am Landgericht Aschaffenburg um die Frage, ob die Tat ein Mord war. Warum der Angeklagte lebenslang in Haft muss.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Mainfranken am .

Mehr als 40 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der 19-jährigen Maria Köhler hat das Landgericht Aschaffenburg ihren Ex-Freund zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wurde allerdings nicht festgestellt. Für den Angeklagten sprächen sein Geständnis sowie sein Alter, zudem sei er nicht vorbestraft, hieß es.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der mittlerweile 67 Jahre alte gebürtige Türke im Juli 1984 die 19 Jahre alte Schwesternschülerin Maria Köhler mit einem Schal erdrosselt hat. Der Angeklagte hatte die Tat bereits zum Prozessauftakt gestanden. In seinen letzten Worten bat er alle Anwesenden und besonders die Angehörigen von Maria um Entschuldigung. Er bereue die Tat sehr. Es sei ohne Absicht passiert und er würde es gerne ungeschehen machen. In der Urteilsbegründung sagte der Richter zu der Tatsache, dass der Angeklagte von 1998 bis 2014 wieder in Aschaffenburg gelebt hat: "Wir finden das dreist."

Fall Maria Köhler: Mordmerkmale erwiesen

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage sahen die Mordmerkmale der Heimtücke und der niederen Beweggründe als erfüllt an. Maria sei arg- und wehrlos gewesen, als ihr damaliger Ex-Freund sie im Schwesternwohnheim besuchte. Ähnlich haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage das auch in ihren Schlussplädoyers ausgeführt.

Und auch der Vorsitzende Richter sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an: Der Angriff sei für das Opfer völlig überraschend gewesen, die Schwesternschülerin war nach Ansicht des Gerichts arg- und wehrlos. Der nun 67-Jährige habe sie damals vier bis fünf Minuten stranguliert, was dessen Tötungsabsicht zeige. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Affekttat. Für das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe spreche zwar ebenfalls vieles, es sei im Nachhinein jedoch nicht mit Sicherheit festzustellen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Verteidigung hatte für Totschlag plädiert

Die Verteidigerin hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Sie geht von einer spontanen Tat im Affekt und damit von einem Totschlag aus. Der Verdächtige sei zum späteren Opfer gegangen, um mit ihm zu reden und seine Sachen abzuholen. Dabei sei es zum Streit gekommen. Bei einer Verurteilung wegen Totschlags wäre der 67-Jährige straffrei geblieben, weil Totschlag nach 20 Jahren verjährt.

Verdächtiger am Tatort gesehen, dann in die Türkei geflohen

Der damals 25-Jährige wurde am Tattag auf dem Krankenhausgelände gesehen – und auch in Marias Wohnheim. Kurz darauf verließ er überraschend Aschaffenburg. Am Frankfurter Flughafen nahm er die Mittagsmaschine nach Istanbul. Zwei Tage lang lag Maria tot in ihrem Zimmer. Mehr als 40 Jahre fehlte vom mutmaßlichen Täter jede Spur.

Cold-Case-Ermittler kamen dem Mann auf die Spur

41 Jahre nach der Tat nahmen Ermittler der Aschaffenburger Kriminalpolizei die Spur des mutmaßlichen Täters wieder auf. Lange glaubte die Polizei, er hätte sich abgesetzt – in die Türkei. Doch dann stellte sich heraus: Der dringend Tatverdächtige lebte 16 Jahre in Aschaffenburg, in unmittelbarer Nähe zum damaligen Tatort – mit falschem Pass und neuem Namen. Danach reiste er wieder in die Türkei aus.

Im Spätsommer vergangenen Jahres wurde der wegen Mordes Angeklagte an der türkisch-syrischen Grenze verhaftet und nach Deutschland ausgeflogen. Neun Monate, nachdem die Cold-Case-Ermittler der Aschaffenburger Kriminalpolizei den Fall neu aufgerollt hatten – in enger Zusammenarbeit mit BKA, LKA, dem Los Angeles Police Department sowie türkischen Behörden.

Im Video: Die unglaubliche Suche nach dem Täter

Vor 40 Jahren erdrosselt: Überführt dieses Holodeck einen Mörder?
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Vor 40 Jahren erdrosselt: Überführt dieses Holodeck einen Mörder?

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