Star-Koch Alfons Schuhbeck ist wegen Betrugs mit Coronahilfen und Insolvenzverschleppung zu Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München I fällte das Urteil am Montag gegen den bereits wegen Steuerhinterziehung verurteilten, schwer an Krebs erkrankten Koch. Auf die Haft, die Schuhbeck derzeit eigentlich verbüßen müsste, kommen also nochmal ein Jahr und ein Monat drauf. Er ist derzeit wegen seiner Krankheit haftverschont.
Richter: Schuhbeck hat "viel zu spät die Notbremse gezogen"
Seine Unternehmen seien letztlich zu groß worden, so Richter Uwe Habereder, und er habe "zu viele Firmen auf eine Weise betrieben, wie es sich für einen Geschäftsmann nicht gehört". Irgendwann sei er nur noch dabei gewesen, Löcher zu stopfen und Geld von einem Konto aufs andere zu überweisen. Schuhbeck habe es aber lange nicht geschafft, nach außen einzugestehen, dass er "zumindest als Geschäftsmann gescheitert" ist, erklärte der Richter weiter.
Für den Richter stand fest, "dass Sie eine nationale Notlage – die Corona-Krise – ausgenutzt haben". Er habe "viel zu spät die Notbremse gezogen". Dadurch habe er auch Lieferanten, Geschäftspartnern und Gläubigern "immense finanzielle Probleme" bereitet. Zugutegehalten wurde Schuhbeck aber sein Geständnis.
Schuhbeck hatte Geständnis abgelegt
Habereder nennt es aber auch überzeugend, dass Schuhbeck Verantwortung übernommen habe "für all das, was Sie da angerichtet haben". Vielleicht habe Schuhbeck damit "ein Stück weit auch einen Schlussstrich für sich gezogen". Genau das hatte Schuhbeck – ebenso wie die anderen Vorwürfe gegen ihn – zu Beginn des Prozesses eingeräumt.
Er gab zu, schon lange vor der offiziellen Insolvenz von den massiven finanziellen Problemen seiner Firmen gewusst und dennoch rechtswidrig Coronahilfen beantragt zu haben. Sein Geständnis war Teil eines sogenannten Deals, in dessen Rahmen Staatsanwaltschaft und Verteidigung sich mit dem Gericht auf einen Strafrahmen von vier Jahren bis vier Jahren und acht Monaten geeinigt hatten.
Schuhbecks "letztes Wort": Entschuldigung und Wiedergutmachung
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und sieben Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte keine konkreten Strafanträge gestellt, sondern nur um eine Strafzumessung "am unteren Ende" gebeten.
Schuhbeck hatte sich in seinem "letzten Wort" noch einmal bei allen entschuldigt, denen er geschadet habe. Das werde ihn sein ganzes Leben lang belasten. Zugleich kündigte er an, dass er sich um Wiedergutmachung bemühen wolle. Die Urteilsverkündigung verfolgte er weitgehend regungslos.
Gläubiger fordern 27 Millionen Euro
Schuhbecks Firmen haben einen riesigen Schuldenberg hinterlassen: Gläubiger fordern nach Angaben des Insolvenzverwalters Max Liebig laut aktuellem Stand insgesamt 27 Millionen Euro. Seiner Einschätzung nach wird nur ein Bruchteil davon bei Abschluss des Insolvenzverfahrens zurückgezahlt werden können. "Das bezeugt schon deutlich, in welcher Dimension die Schulden sich entwickelt haben im Laufe der Jahre", sagte Richter Habereder. "Das hat für verschiedene Gläubiger zu massiven finanziellen Schwierigkeiten geführt."
Schuhbeck hatte zu Prozessbeginn angegeben, er habe im Gefängnis ein Kochbuch geschrieben, ein zweites sei in Arbeit. Er wolle "mit seinen Möglichkeiten Wiedergutmachung leisten", sagte Anwalt Scharf. Das werde "einer seiner Hauptantriebe für die nächste Zeit sein – wenn er denn kann."
Schuhbeck unheilbar an Krebs erkrankt
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben aber beide zu verstehen, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass sie Rechtsmittel beantragen. "Wenn es nach mir geht, nicht", sagte Schuhbecks Anwalt Norbert Scharf.
Ob und wann Schuhbeck wieder ins Gefängnis muss, ist unklar. Weil Schuhbeck an Krebs erkrankt ist – nach Angaben seiner Anwälte unheilbar – ist der Vollzug der Haftstrafe derzeit noch bis Mitte September ausgesetzt, damit der 76-Jährige außerhalb des Gefängnisses behandelt werden kann.
Im Video: Alfons Schuhbeck erneut verurteilt
Alfons Schuhbeck ist wegen Betrugs mit Coronahilfen und Insolvenzverschleppung zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
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