Der Fall um den ehemaligen Bundeswehrsoldaten aus dem Landkreis Hof, der unter anderem mehrere Frauen vergewaltigt haben soll, geht in die nächste Runde. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben heute fristgerecht ihre Anträge auf Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hof abgegeben. Das erklärten die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und einer der Anwälte des 30-Jährigen auf Anfrage von BR24.
Hohe Haftstrafe für "Held vom Donbass"
Das Landgericht Hof hatte den ehemaligen Soldaten, der bundesweit von Medien als "Held vom Donbass" gefeiert worden war, am 23. Dezember wegen einer schweren Vergewaltigung, wegen des Besitzes kinderpornographischer Dateien, unerlaubten Waffenbesitzes sowie wegen Hochladens von selbstgedrehten Sexvideos ohne Einverständnis der beteiligten Frauen zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.
Für die weiteren angeklagten mutmaßlichen Vergewaltigungen von mehreren Frauen sahen die Richter damals keine ausreichenden Beweise. Deshalb sprachen sie den Mann in diesen Fällen frei. Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hingegen hatte elfeinhalb Jahre Haft gefordert. Sie will durch die Revision ein höheres Strafmaß erreichen. Die Verteidigung hingegen möchte eine geringere Strafe, insbesondere für die Vergewaltigung. Da diese in der Schweiz stattgefunden habe, solle hier auch das günstigere Schweizer Recht in die Betrachtung einbezogen werden, erklärte einer der Anwälte.
Angeklagter konsumierte exzessiv Pornos
Das Gericht war in seinem Urteil der Darstellung der Verteidigung gefolgt, wonach es sich in den angeklagten Fällen um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehandelt habe. Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben bereits seit seinem 13. Lebensjahr Angaben exzessiv Pornos konsumierte, habe Sexvorlieben entwickelt, die von Dominanz und Unterwürfigkeit geprägt seien.
Dieses Urteil will die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg nicht akzeptieren und hat deshalb Revision beantragt. Ob auch die Rechtsbeistände der betroffenen Frauen Revision gegen das Urteil einlegen, kann das Landgericht Hof erst am Freitag mitteilen. Die Frist für den Antrag läuft bis heute um Mitternacht.
Bundesgerichtshof muss sich mit Fall befassen
Das Landgericht Hof hat nun sieben Wochen für die schriftliche Urteilsbegründung Zeit. Danach muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen. Mit einer Entscheidung wird erst in einigen Monaten gerechnet
Noch während die "Zentralstelle Cybercrime" bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg vor Beginn des Prozesses Daten auswertete, die Ermittler in der Wohnung des Ex-Soldaten gefunden hatten, reiste der 30-Jährige in die Ukraine. Dort wollte er nach eigenen Angaben die Ukrainer im Krieg gegen die russische Armee unterstützen. Medien feierten ihn deshalb als "Held vom Donbass".
Transparenzhinweis: Der Artikel ist ursprünglich am 30.12. um 14.26 Uhr veröffentlicht worden. Um 17.20 Uhr ist der Beitrag um Informationen zu den Revisionsforderungen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und der Verteidigung ergänzt worden.
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